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Reisepass; Ausstellung express (Expresspass)

Nr. 99085001012002

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Stadt bzw. Gemeinde) beantragen. Örtlich zuständig ist die Passbehörde der Stadt bzw. Gemeinde, in deren Bezirk Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie können den Reisepass auch bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen, wenn von Ihnen hierfür ein wichtiger Grund dargelegt wird; es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an. 
 

Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie diesen in einem Express-Verfahren bei der Passbehörde beantragen. Dann ist Ihr neuer Reisepass schneller fertig. Dafür müssen Sie mehr bezahlen. Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können auch im Express-Verfahren beantragt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
  • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
  • ggf. Ihren bisherigen Reisepass,
  • ggf. Ihre Geburtsurkunde, bei der Antragstellung für ein Kind : Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, ggf. die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:

  • für einen Reisepass mit 32 Seiten im Expressverfahren : 69,50 EUR (EUR 37,50 + EUR 32,00)
  • für einen Reisepass mit 48 Seiten im Expressverfahren: 91,50 EUR (EUR 37,50 + EUR 22,00 + EUR 32,00)

Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:

  • für einen Reisepass mit 32 Seiten im Expressverfahren : 102,00 EUR (EUR 70,00 + EUR 32,00)
  • für einen für einen Reisepass mit 48 Seiten im Expressverfahren: 124,00 EUR (EUR 70,00 + EUR 22,00 + EUR 32,00)

Die Gebühren verdoppeln sich, wenn

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Rechtsgrundlage

Kartenzahlung

Bitte beachten Sie, dass ab dem 10.10.2022 nur noch Kartenzahlung möglich ist.