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Reisepass - Abholung

In Ausnahmefällen kann Ihr Reisepass auch von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Hier muss uns eine unterschriebene Vollmacht und der bisherige Reisepass (falls vorhanden) des Vollmachtgebers vorgelegt werden. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen können.

Den Druck- bzw. Lieferstatuts Ihres beantragten Reisepasses können Sie entweder mit dem Ihnen bei der Beantragung ausgehändigten QR-Code abfragen oder aber Sie nutzen unseren Onlinedienst und geben dort die neue Nummer Ihres Reisepasses ein.

Um Ihren neuen Reisepass abzuholen, benötigen Sie nicht zwingend einen Termin. Gerne können Sie zu unseren Öffnungszeiten kommen. Eine eventuelle Wartezeit ist sodann einzuplanen.

Hinweis für die Verwaltungsaußenstelle in Düdelsheim:
Aus organisatorischen Gründen müssen Sie für Ihre Vorsprache in unserer Verwaltungsaußenstelle Düdelsheim immer einen Termin buchen.