Reisepass - Abholung
In Ausnahmefällen kann Ihr Reisepass auch von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Hier muss uns eine unterschriebene Vollmacht und der bisherige Reisepass (falls vorhanden) des Vollmachtgebers vorgelegt werden. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen können.
Den Druck- bzw. Lieferstatuts Ihres beantragten Reisepasses können Sie entweder mit dem Ihnen bei der Beantragung ausgehändigten QR-Code abfragen oder aber Sie nutzen unseren Onlinedienst und geben dort die neue Nummer Ihres Reisepasses ein.
Um Ihren neuen Reisepass abzuholen, benötigen Sie nicht zwingend einen Termin. Gerne können Sie zu unseren Öffnungszeiten kommen. Eine eventuelle Wartezeit ist sodann einzuplanen.
Hinweis für die Verwaltungsaußenstelle in Düdelsheim:
Um Ihren Reisepass in unserer Außenstelle abholen zu können, müssen Sie bis spätestens 14.00 Uhr des Vortages einen Termin buchen. Das heißt, wenn sie beispielsweise am Mittwoch, den 09.10., Ihren Reisepass abholen möchten, müssen Sie spätestens am Dienstag, den 08.10., um 14.00 Uhr einen Termin gebucht haben. Nur so ist Ihr Reisepass in unserer Außenstelle abholbereit.