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Kleinkläranlagen

Nr. 99129001000000

Wenn für Ihr Grundstück kein Anschluss an die Abwasserbeseitungsanlagen der Stadtwerke Büdingen besteht, kann Ihr Abwasser bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen über eine Kleinkläranlage gereinigt werden.

Die Abwasserbeseitigungspflicht obliegt im Regelfall der Gemeinde. Auskunft darüber, ob z. B. der Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Abwasserentsorgung geplant ist oder ob die Abwasserbeseitigung durch eine Kleinkläranlage möglich ist, erteilt Ihnen die Stadtwerke Büdingen. Auskünfte zu den Anforderungen,die an eine Kleinkläranlage zu stellen sind, erteilt Ihnen die untere Wasserbehörde.

Die Gemeinde beseitigt die in den Kleinkläranlage anfallenden Schlamm.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte zunächst an die Stadtwerke Büdingen. Bei weiteren Fragen sollten Sie sich auch an die untere Wasserbehörde werden, die beim Kreisausschuss des Wetteraukreises angesiedelt ist.

Rechtsgrundlage

Kartenzahlung

Bitte beachten Sie, dass ab dem 10.10.2022 nur noch Kartenzahlung möglich ist.