Kleinkläranlagen
Nr. 99129001000000Wenn für Ihr Grundstück kein Anschluss an die Abwasserbeseitungsanlagen der Stadtwerke Büdingen besteht, kann Ihr Abwasser bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen über eine Kleinkläranlage gereinigt werden.
Die Abwasserbeseitigungspflicht obliegt im Regelfall der Gemeinde. Auskunft darüber, ob z. B. der Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Abwasserentsorgung geplant ist oder ob die Abwasserbeseitigung durch eine Kleinkläranlage möglich ist, erteilt Ihnen die Stadtwerke Büdingen. Auskünfte zu den Anforderungen,die an eine Kleinkläranlage zu stellen sind, erteilt Ihnen die untere Wasserbehörde.
Die Gemeinde beseitigt die in den Kleinkläranlage anfallenden Schlamm.
An wen muss ich mich wenden?
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts - Wasserhaushaltsgesetz (WHG) -
Hessisches Wassergesetz (HWG)
Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer - Abwasserverordnung (AbwV) -
Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO)
Kartenzahlung
Bitte beachten Sie, dass ab dem 10.10.2022 nur noch Kartenzahlung möglich ist.