Kircheneintritt/Kirchenaustritt
Nr. 99073001022000Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Um dieses Anliegen bei uns zu erledigen, müssen Sie sich entweder über unsere Homepage einen Termin buchen oder aber Sie kommen zu unseren offenen Sprechzeiten (montags und freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr) in unser Bürgerbüro. Ein Onlinedienst steht hierfür leider nicht zur Verfügung.
Hinweis für die Verwaltungsaußenstelle in Düdelsheim:
Dieses Anliegen kann nicht in unserer Verwaltungsaußenstelle bearbeitet werden. Hier müssen Sie zwingend in unserem Bürgerbüro in Büdingen vorsprechen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Welche Unterlagen werden benötigt?
Kartenzahlung
Bitte beachten Sie, dass ab dem 10.10.2022 nur noch Kartenzahlung möglich ist.