Kfz-Schein Adressenänderung
Voraussetzung für die Aktualisierung / Änderung Ihrer Adresse im Fahrzeugschein ist, dass Ihr Fahrzeug bereits im Wetteraukreis gemeldet ist.
Wenn Sie also innerhalb des Wetteraukreises in eine andere Gemeinde / Stadt ziehen, können Sie Ihren Fahrzeugschein bei Ihrer neuen Hauptwohnsitzgemeinde auf Ihre neue Adresse umschreiben lassen.
Sollten Sie aus einem anderen Kreis in den Wetteraukreis ziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle des Wetteraukreises umschreiben lassen.
Gewöhnlich wird die Aktualisierung der Anschrift direkt bei der Anmeldung / Ummeldung Ihrer Hauptwohnung vollzogen, sofern Sie Ihren Fahrzeugschein dabei haben. Ohne Vorlage des Fahrzeugscheins ist eine Aktualisierung der Adresse nicht möglich.
Für die Aktualisierung / Änderung ist eine Gebühr von 10,80 Euro pro Kfz-Schein zu entrichten.
Um dieses Anliegen bei uns zu erledigen, müssen Sie sich entweder über unsere Homepage einen Termin buchen oder aber Sie kommen zu unseren offenen Sprechzeiten (montags und freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr) in unser Bürgerbüro. Ein Onlinedienst steht hierfür leider nicht zur Verfügung.
Hinweis für die Verwaltungsaußenstelle in Düdelsheim:
Dieses Anliegen kann nicht in unserer Verwaltungsaußenstelle bearbeitet werden. Hier müssen Sie zwingend in unserem Bürgerbüro in Büdingen vorsprechen.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 10.10.2022 nur noch Kartenzahlung möglich ist.