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Jugendfischereischein

Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren dürfen ohne einen Fischereischein die Fischerei in Begleitung ausüben.

Seit 2023 erhalten Jugendliche in dem vg. Alter keinen Jugendfischereischein mehr, sondern bekommen eine Bescheinigung. Diese Bescheinigung ersetzt den bisherigen Jugendfischereischein und ist als Nachweis der gezahlten Fischereiabgabe beim Angeln mitzuführen.

Es ist eine Art Zwischenlösung, mit der Sie (in Begleitung einer volljährigen Person, welche im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist) mit einer eigenen Angel angeln dürfen.

Das früheste Alter, um den Fischereischein Hessen inklusive Fischereiprüfung erwerben zu können, ist 14 Jahre (ausführliche Erläuterung hierzu siehe weiter unten im Text).

Die Bescheinigung (ohne Prüfung) für die vg. Altersgruppe kann wahlweise auf eine Gültigkeit von 1, 2, 3 oder 4 Jahren ausgestellt werden.

Die Sorgeberechtigten des Kindes / Jugendlichen müssen der Ausstellung eines Jugendfischereischeines (neu: Bescheinigung der Fischereiabgabe) zustimmen. Das hierfür benötigte Formular "Zustimmungserklärung für Minderjährige" können Sie auf unserer Homepage herunterladen.

Ab dem 14. Lebensjahr kann ein Jugendlicher an der staatlichen Fischereiprüfung als Sachkundenachweis teilnehmen und nach bestandener Prüfung einen Fischereischein erhalten. <p "="" text-align:justify;line-height:normal"="">Für das Angeln ohne Prüfung müssen folgende Unterlagen / Dokumente vorgelegt werden:

  • gültiger Fischereischein von der volljährigen Begleitperson
  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung) oder Kinderreisepass oder Geburtsurkunde des Antragstellers
  • Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten (ausgefüllt, unterschrieben und deren Ausweisdokumente)

Für das Angeln mit Prüfung müssen folgende Unterlagen / Dokumente vorgelegt werden:

  • Zeugnis über die bestandene Fischereiprüfung (im Original)
  • aktuelles Passbild des Antragstellers (Jugendlicher)
  • Personalausweis oder Reisepass oder Kinderreisepass oder Geburtsurkunde des Antragstellers
  • Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten (ausgefüllt, unterschrieben und deren Ausweisdokument)

Der Antragsteller (Jugendlicher) muss zwingend mit anwesend sein.

Um dieses Anliegen bei uns zu erledigen, brauchen Sie nicht zwingend einen Termin. Gerne können Sie auch ohne Termin zu unseren Öffnungszeiten (Bürgerbüro) kommen, müssen sodann aber eine Wartezeit einplanen.

Hinweis für die Verwaltungsaußenstelle in Düdelsheim:
Aus organisatorischen Gründen müssen Sie für Ihre Vorsprache in unserer Verwaltungsaußenstelle Düdelsheim immer einen Termin buchen.