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Jugendfischereischein

Jugendfischereischein

Den Jugendfischereischein ohne Prüfung gibt es von 10 bis 16 Jahren. Der Heranwachsende darf mit einem Jugendfischereischein in Begleitung einer volljährigen Person mit Fischereischein angeln. Die Gültigkeitsdauer des Jugendfischereischeins beträgt wahlweise ein oder fünf Jahre.

Ab dem 14. Lebensjahr kann ein Jugendlicher an der staatlichen Fischereiprüfung als Sachkundenachweis teilnehmen und nach bestandener Prüfung einen Fischereischein erhalten.

Der Unterschied zwischen einem Fischereischein und einem Angelschein ist folgender:
Mit dem Fischereischein wird die Erlaubnis erteilt, in Deutschland angeln zu dürfen.
Der Angelschein (Angelkarte) ist die Genehmigung, an einem öffentlichen oder privaten Gewässer angeln zu dürfen.

Für das Angeln ohne Prüfung müssen folgende Unterlagen / Dokumente vorgelegt werden:

  • gültiger Fischereischein von der volljährigen Begleitperson
  • aktuelles Passbild des Antragstellers (Jugendlicher)
  • Personalausweis, Reisepass (mit Meldebestätigung), Kinderreisepass oder Geburtsurkunde des Antragstellers
  • Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten (ausgefüllt, unterschrieben und deren Ausweisdokumente)

Für das Angeln mit Prüfung müssen folgende Unterlagen / Dokumente vorgelegt werden:

  • Zeugnis über die bestandene hessische Fischereiprüfung (im Original)
  • aktuelles Passbild des Antragstellers (Jugendlicher)
  • Personalausweis, Reisepass (mit Meldebestätigung), Kinderreisepass oder Geburtsurkunde des Antragstellers
  • Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten (ausgefüllt, unterschrieben und deren Ausweisdokument)

Der Antragsteller (Jugendlicher) muss zwingend mit anwesend sein.

Hinweis: nur Kartenzahlung möglich.