Gewerbeabmeldung
Nr. 99050012070000Weitere Informationen erhalten Sie unter der Leistungsbeschreibung "Gewerbeanmeldung" im Verwaltungsportal.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gewerbe-Abmeldung (Formular GewA 3 )
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Welche Gebühren fallen an?
Anträge / Formulare
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
Am Gewerbeamt führt kein Weg vorbei, wenn man in Deutschland selbstständig arbeiten möchte – egal ob in Teilzeit oder hauptberuflich. Gewerbliche Gründerinnen und Gründer müssen ihr Vorhaben beim Gewerbeamt der Kommune, in der der Betrieb eröffnet wird, anmelden.
- GewA Gewerbe-Abmeldung
Kartenzahlung
Bitte beachten Sie, dass ab dem 10.10.2022 nur noch Kartenzahlung möglich ist.