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Gewerbe abmelden

Nr. 99050012070000

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Leistungsbeschreibung "Gewerbeanmeldung" im Verwaltungsportal.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Formular Gewerbe-Abmeldung (GewA 3)
  • Nachweis der Identität, zum Beispiel
    • Kopie Personalausweis
    • Kopie Reisepass
    • Meldebescheinigung
  • Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist
  • bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Beiblatt Vertretungsberechtigte

Welche Gebühren fallen an?

Für die Gewerbeanzeige wird eine Gebühr in Höhe von 28,00 Euro erhoben. Sofern eine – formlos zu beantragende – Empfangsbescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine (weitere) Gebühr in Höhe von 8,00 Euro zu entrichten.

Anträge / Formulare

Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.

Am Gewerbeamt führt kein Weg vorbei, wenn man in Deutschland selbstständig arbeiten möchte – egal ob in Teilzeit oder hauptberuflich. Gewerbliche Gründerinnen und Gründer müssen ihr Vorhaben beim Gewerbeamt der Kommune, in der der Betrieb eröffnet wird, anmelden.

  • GewA Gewerbe-Abmeldung

Gewerbeabmeldung

eMeldung

Weitere Informationen

Online beantragen

Zuständige Stelle

Ordnungsamt

Eberhard-Bauner-Allee 16
63654 Büdingen

Kontakt

Matthias Vogt
Sachbearbeitung

Eberhard-Bauner-Allee 16
63654 Büdingen


Gaby Hofmann
Sachbearbeitung

Eberhard-Bauner-Allee 16
63654 Büdingen