Gewerbe abmelden
Nr. 99050012070000Weitere Informationen erhalten Sie unter der Leistungsbeschreibung "Gewerbeanmeldung" im Verwaltungsportal.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Formular Gewerbe-Abmeldung (GewA 3)
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Nachweis der Identität, zum Beispiel
- Kopie Personalausweis
- Kopie Reisepass
- Meldebescheinigung
- Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist
- bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Beiblatt Vertretungsberechtigte
Welche Gebühren fallen an?
Anträge / Formulare
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
Am Gewerbeamt führt kein Weg vorbei, wenn man in Deutschland selbstständig arbeiten möchte – egal ob in Teilzeit oder hauptberuflich. Gewerbliche Gründerinnen und Gründer müssen ihr Vorhaben beim Gewerbeamt der Kommune, in der der Betrieb eröffnet wird, anmelden.
- GewA Gewerbe-Abmeldung