Gefährliche Güter: Überwachung
Gefährliche Güter werden in 13 Gefahrgutklassen eingeteilt. Nicht nur feuergefährliche Flüssigkeiten und Gase, sondern auch ätzende, giftige, explosive, selbstentzündliche, radioaktive und ansteckungsgefährliche Stoffe zählen – um nur einige zu nennen – dazu.
Ende 1992 schlossen sich die 25 Städte und Gemeinden des Wetteraukreises zu dem sogenannten Gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk Gefahrgutüberwachung zusammen. Die Federführung liegt beim Bürgermeister der Stadt Büdingen. Der Zusammenschluss erfolgte, um die vielfältigen Aufgaben gemeinsam, flächendeckend, effizient und trotzdem kostensparend wahrzunehmen. Annähernd 3.500 Betriebe im Wetteraukreis versenden, verpacken, befördern, entladen oder verarbeiten gefährliche Güter. Vom Handwerksbetrieb bis zum Großunternehmen erstreckt sich die Palette der unterschiedlichen Gewerbezweige, die in regelmäßigen Abständen durch die Mitarbeiter der Gefahrgutstelle besucht werden. Durchschnittlich finden jährlich ca. 1000 Kontrollen von Betrieben und Fahrzeugen statt. Wir sind Ihr Ansprechpartner bei Fragen im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG)
- Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB)
- Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) - Anlagen A und B
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung