Fremdanzeigen
Wenn Sie eine Privatanzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit machen wollen, können Sie sich das PDF im Anhang herunterladen und uns das ausfüllbare PDF per E-Mail an owi@stadt-buedingen.de übersenden. Das Ordnungsamt der Stadt Büdingen dankt schon im Voraus für Ihre Unterstützung.
Die Anzeige muss immer folgende Angaben enthalten:
- Ihren vollständigen Absender. Für den Fall, dass wir Rückfragen haben, sollten Sie möglichst auch eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angeben, unter der Sie tagsüber zu erreichen sind.
- den Tatvorwurf (z. B. "im Haltverbot", "im Bereich einer Grundstücksein bzw. Ausfahrt mit Behinderung", "nicht zugelassenes Fahrzeug"; bei Anhängern: "ohne Zugfahrzeug unbewegt länger als 14 Tage").
- Das Fahrzeugkennzeichen (oder bei abgemeldeten/nicht zugelassenen Fahrzeugen die Angabe "ohne Kennzeichen" bzw. " mit entsiegeltem Kennzeichen ..."),
- die Fahrzeugart (Pkw, Lkw, Anhänger, Wohnwagen),
- möglichst das Fahrzeugfabrikat und die Farbe (z. B. Mercedes, Silber),
- den genauen Standort/Tatort (z. B. Musterstraße vor oder gegenüber Haus Nr. 5 , in der Grünanlage in Höhe Laterne, Haus oder ähnliche Bezugsmerkmale) - Angaben wie "steht hier" oder "steht in der Musterstraße" reichen nicht aus -,
- eine weitere Präzisierung des Standortes (z. B. "auf dem Gehweg", "halb Fahrbahn, halb Gehweg (gekippt)", "auf dem Seitensreifen", " in der Parkbucht"),
- die genaue Tatzeit/Zeit der Feststellung: Datum und Uhrzeit (z. B. 18.07.20XX um 14:30 Uhr oder vom 19.07.20XX um 18:00 Uhr unbewegt bis 22.07.20XX um 10:15 Uhr) - Angaben wie: "nun mehr als 2 Wochen" oder "seit letztem Dienstag" reichen nicht aus -,
- Fotos, auf denen das Fahrzeug und die Umgebung zu erkennen sind (möglichst mit eingeblendetem Datum), sind für uns hilfreich, aber keine Bedingung. Als Alternative ist auch eine von Hand gefertigte Skizze des Standortes/Tatortes sehr nützlich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei der großen Zahl der Verkehrsordnungswidrigkeiten keinen Schriftverkehr über die weitere Bearbeitung und den Ausgang des Verfahrens führen können.
Kartenzahlung
Bitte beachten Sie, dass ab dem 10.10.2022 nur noch Kartenzahlung möglich ist.