Familienbuch
Nr. 99001473, 99059003065000Das Familienbuch ist vielfach mit dem Stammbuch der Familie verwechselt worden, das lediglich eine in privater Hand befindliche Sammlung von Urkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden) enthält. Darüber hinaus ist es mangels Bekanntheit nur wenig genutzt worden.
Mit Inkrafttreten der Personenstandsnovelle am 01. 01. 2009 ist die Anlegung und Fortführung von Familienbüchern entfallen. Stattdessen werden jetzt die Eheeinträge in den Eheregistern von den Heiratsstandesämtern fortgeführt. Nach dort sind auch die alten Familienbücher abgegeben worden. Aus den als Heiratseinträgen fortzuführenden Familienbüchern können beglaubigte Abschriften erteilt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Beglaubigte Abschriften aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch erteilt das Heiratsstandesamt.
Kartenzahlung
Bitte beachten Sie, dass ab dem 10.10.2022 nur noch Kartenzahlung möglich ist.