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Erweiterte Melderegisterauskunft

Nr. 99115004001002

Im Rahmen einer erweiterten Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde neben den Daten des Familiennamens, Vornamen (unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamen), Doktorgrad und derzeitige Anschrift zu der gesuchten Person, zusätzlich frühere Namen, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, den Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht), derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzliches Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie Sterbedatum und Sterbeort und bei Versterben im Ausland auch den Staat. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

Ob Ihnen eine Meldebehörde eine erweiterte Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt an dem glaubhaft gemachten berechtigtem Interesse an einer erweiterten Melderegisterauskunft. Hierzu müssen der Meldebehörde zwingend entsprechende Unterlagen (zusammen mit dem Auskunftsersuchen und dem Nachweis der vorab überwiesenen Gebühr) eingereicht werden.

Um dieses Anliegen bei uns zu erledigen, brauchen Sie nicht zwingend einen Termin. Gerne können Sie auch ohne Termin zu unseren Öffnungszeiten (Bürgerbüro) kommen, müssen sodann aber eine Wartezeit einplanen. Gerne können Sie auch unseren Onlinedienst für Ihr Anliegen nutzen.

Hinweis für die Verwaltungsaußenstelle in Düdelsheim:
Aus organisatorischen Gründen müssen Sie für Ihre Vorsprache in unserer Verwaltungsaußenstelle Düdelsheim immer einen Termin buchen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können. Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
  • Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
  • Es ist keine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen und es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der gesuchte(n) Person(en) oder einer anderen Person durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für schutzwürdige Interessen entstehen können.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Ansprechpunkt

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Zuständige Stelle

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 10.12.2020
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport HMdIS, Referat II 8

Teaser

Um eine erweiterte Melderegisterauskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. Nachweis des berechtigten Interesses

Kosten

Die Gebühren richten sich nach den s. Ziffern 4222 - 424 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS)

Frist

Gegebenenfalls sind Speicher- bzw. Löschfristen zu beachten.

Formulare

In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.