Erweiterte Melderegisterauskunft
Nr. 99115004001002Im Rahmen einer erweiterten Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde neben den Daten des Familiennamens, Vornamen (unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamen), Doktorgrad und derzeitige Anschrift zu der gesuchten Person, zusätzlich frühere Namen, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, den Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht), derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzliches Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie Sterbedatum und Sterbeort und bei Versterben im Ausland auch den Staat. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.
Ob Ihnen eine Meldebehörde eine erweiterte Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt an dem glaubhaft gemachten berechtigtem Interesse an einer erweiterten Melderegisterauskunft. Hierzu müssen der Meldebehörde zwingend entsprechende Unterlagen (zusammen mit dem Auskunftsersuchen und dem Nachweis der vorab überwiesenen Gebühr) eingereicht werden.
Um dieses Anliegen bei uns zu erledigen, brauchen Sie nicht zwingend einen Termin. Gerne können Sie auch ohne Termin zu unseren Öffnungszeiten (Bürgerbüro) kommen, müssen sodann aber eine Wartezeit einplanen. Gerne können Sie auch unseren Onlinedienst für Ihr Anliegen nutzen.
Hinweis für die Verwaltungsaußenstelle in Düdelsheim:
Aus organisatorischen Gründen müssen Sie für Ihre Vorsprache in unserer Verwaltungsaußenstelle Düdelsheim immer einen Termin buchen.
Fachlich freigegeben am
Voraussetzungen
- Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können. Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
- Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
- Es ist keine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen und es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der gesuchte(n) Person(en) oder einer anderen Person durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für schutzwürdige Interessen entstehen können.
Rechtsgrundlage
Herausgebende Stelle
Dr. Laier, RL VII2
An wen muss ich mich wenden?
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport HMdIS, Referat II 8
Kartenzahlung
Bitte beachten Sie, dass ab dem 10.10.2022 nur noch Kartenzahlung möglich ist.
Teaser
Um eine erweiterte Melderegisterauskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. Nachweis des berechtigten Interesses
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach den s. Ziffern 4222 – 424 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS)
Welche Fristen muss ich beachten?
Gegebenfalls sind Speicher- bzw. Löschfristen zu beachten.
Anträge / Formulare
In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.