Sprungziele
Inhalt

Schiedsstelle

Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten richtet jede Gemeinde eine oder mehrere Schiedsstellen ein und unterhält sie.

Aufgaben des Schiedsamtes

Durchführung von Schlichtungsverfahren (außergerichtliche Streitbeilegung) in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (z.B. Ansprüche auf Schadenersatz, Schmerzensgeld, Wahrung nachbarrechtlicher Belange, Beachtung von Hausordnungen) und in Strafsachen (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung nach §§ 223, 223a, 230 Strafgesetzbuch, Bedrohung, Sachbeschädigung).

Voraussetzungen für die Berufung in das Schiedsamt

Für jede Gemeinde ist eine Schiedsfrau oder ein Schiedsmann zu bestellen.

In größeren Gemeinden erfolgt eine Aufteilung in mehrere Bezirke.

Die Vakanz eines Schiedsmannamtes wird öffentlich bekannt gemacht, so dass sich interessierte Personen für das Amt bewerben können.

In das Schiedsamt sind Personen zu berufen, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind:

Ein(e) Bewerber(in)

  • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • in dem Schiedsamtsbezirk seiner / ihrer Kandidatur wohnen
  • und darf nicht durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein / ihr Vermögen beschränkt sein.

Er / Sie muss im Besitz der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter sein und darf nicht unter Betreuung stehen.

Die Wahl der Schiedsfrauen und Schiedsmänner erfolgt durch die Stadtverordneten für die Dauer von fünf Jahren.

Die Wahl ist durch die Direktorin oder den Direktor des Amtsgerichts zu bestätigen.

Terminvereinbarung

Unseren Schiedsmann Herrn Winter können Sie von Montag bis Freitag täglich telefonisch erreichen.

Die Sprechstunden finden jeweils donnerstags ab 16:00 Uhr in der Stadtverwaltung Büdingen statt.

Es handelt sich hierbei nicht um eine offene Sprechstunde. Die Sprechstunde findet ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

Randspalte