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Meldebestätigung Ausstellung

Nr. 99115003012000

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Sollten Sie eine Bescheinigung über Ihre aktuellen oder bisherigen Meldezeiten in Büdingen benötigen, so siehe hierzu „Meldebescheinigung“.

Hinweis für die Außenstelle Düdelsheim:
Aus organisatorischen Gründen müssen Sie für die Außenstelle immer einen Termin buchen. Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich.

Ansprechpunkt

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Dr. Laier, RL VII2

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kosten

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 30.09.2021
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport