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Gewerbeabmeldung

Nr. 99050012070000

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Leistungsbeschreibung "Gewerbeanmeldung" im Verwaltungsportal.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gewerbe-Abmeldung (Formular  GewA 3 )
  • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

Welche Gebühren fallen an?

Für die Gewerbeanzeige wird eine Gebühr in Höhe von 28,00 Euro erhoben. Sofern eine – formlos zu beantragende – Empfangsbescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine (weitere) Gebühr in Höhe von 8,00 Euro zu entrichten.

Anträge / Formulare

Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.

Am Gewerbeamt führt kein Weg vorbei, wenn man in Deutschland selbstständig arbeiten möchte – egal ob in Teilzeit oder hauptberuflich. Gewerbliche Gründerinnen und Gründer müssen ihr Vorhaben beim Gewerbeamt der Kommune, in der der Betrieb eröffnet wird, anmelden.

  • GewA Gewerbe-Abmeldung

Gewerbeabmeldung

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Kartenzahlung

Bitte beachten Sie, dass ab dem 10.10.2022 nur noch Kartenzahlung möglich ist.