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Anliegerbescheinigung beantragen

Nr. 99012003012000

Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Erforderliche Unterlagen

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Stadtbauamt

Eberhard-Bauner-Allee 16
63654 Büdingen

Kontakt

Jane Reutter
Sachbearbeitung

Eberhard-Bauner-Allee 16
63654 Büdingen