Weitreichendes, unbefristetes Parkverbot in der Obersten Beunde
Auf der Obersten Beunde 4, 63654 Büdingen
Liebe Zuständige, seit mehreren Wochen ist auf der vollen Länge der Obersten Beunde durch mindestens 10 aufgestellte Schilder ein unbegrenztes, vollständiges Parkverbot täglich von 7-17.00 ausgewiesen. Die Parksituation an der Obersten Beunde ist bekannt schwierig, längst nicht jeder besitzt eine Garage, dafür wäre an dieser Straße auch nicht genügend Raum vorhanden. Deshalb parken viele am Straßenrand, allgemein akzeptiert und mit gegenseitiger Rücksichtnahme möglich. Auch große Müllfahrzeuge schaffen es so (wenn auch sicher mit knappem Spielraum) die ganze Oberste Beunde hinauf. Was bedeutet nun das neue umfangreiche Parkverbot? In der Praxis heißt es, dass nicht nur Besucher, sondern auch z.T. betagte Anwohner gezwungen sind, erhebliche (und steile) Fußwege zurückzulegen. Eine Anwohnerin wurde bereits mit Bußgeld belegt, als sie Einkäufe vor ihrem Haus auslud (!). Eine Nachfrage von Nachbarn bei der Stadt ergab offenbar, dass das Parkverbot wegen einer großen, privaten Baumaßnahme am oberen Ende der Obersten Beunde vorgenommen wurde. Eine solche Bautätigkeit wird sicherlich mindestens 1-2 Jahre in Anspruch nehmen. Ich habe deshalb einige Fragen: - Trifft es zu, dass die extrem eingeschränkte Möglichkeit zu parken tatsächlich dieser Baumaßnahme gilt? - Falls ja, wieso beziehen sich die Schilder dann auch auf Wochenend- und Feiertage, an denen garantiert kein Baufahrzeug unterwegs ist? - Für welchen Zeitraum - ein Anfangs- und Enddatum ist nirgends angegeben - soll die Maßnahme gelten? - Auf welcher rechtlichen Grundlage fußt sie? Ich bedanke mich im Voraus herzlich für Ihre Auskunft!
Kategorie: Straßenverkehr
Bearbeitung
25.06.2025 10:48Status: Ungelöst / Beendet
Meldung: Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,
ja, die Haltverbote in der Straße »Auf der obersten Beunde« sind der aktuellen Baumaßnahme geschuldet. Gerne wird sich die Straßenverkehrsbehörde in einem persönlichen Gespräch der Problematik näher annehmen. Bitte setzen Sie sich hierfür einfach telefonisch mit den Kollegen in Verbindung oder vereinbaren einen Gesprächstermin.
Ihre Stadtverwaltung
12.06.2025 07:10
Status: In Bearbeitung