Vernachlässigung der Straßenreinigungspflicht
Vorstadt 22, 63654 Büdingen
Vor den Hausnummern Vorstadt 16 u. 22 ist seit längerer Zeit wohl keine Straßenreinigung mehr erfolgt. Laut §1 Straßenreinigungssatzung sollten das die Eigentümer der anliegenden Gebäude durchführen und laut §6 Straßenreinigungssatzung alle Verunreinigungen wie Bewuchs und Unrat beseitigen. Solch ungepflegte Flächen haben keine gute Außenwirkung auf die Stadt Büdingen, zumal bald eine Veranstaltung in der Altstadt ansteht.
Kategorie: Müllablagerungen / wilder Müll
Bearbeitung
27.06.2022 15:53Status: Gelöst / Erledigt
Meldung: Lieber Bürger,
vielen Dank für den Hinweis. Der Bürger wird auf seine Pflichten hingewiesen.
Ihre Stadtverwaltung
24.06.2022 07:36
Status: In Bearbeitung