Unberechtigte Nutzung der Gehwege
Berliner Straße 23, 63654 Büdingen
Unberechtigte Nutzung der Gehwege durch Fahrrad-, E-Bike-, E-Scooter- und S-Pedelecfahrer. Da Fahrradfahren laut StVO auf dem Gehweg nur zulässig ist wenn eine entsprechende Beschilderung vorhanden ist, E-Bike, E-Scooter und S-Pedelec überhaupt nicht auf den Gehweg gehören möchte ich Sie bitten dies als Ordnungsbehörde der Stadt Büdingen zu Kontrollieren. Sagt man als Gehwegnutzer etwas ( Berliner Straße ) wird man gleich beschimpft oder auf das übelste Beleidigt !
Kategorie: Straßenschäden
Bearbeitung
19.10.2022 15:23Status: Gelöst / Erledigt
19.10.2022 15:22
Status: In Bearbeitung
Meldung: Lieber Bürger,die Anmerkung dass Fahrradfahren auf dem Gehweg nur zulässig ist, wenn eine entsprechende Beschilderung vorhanden ist....ist so nicht richtig.
Gemäß der StVO darf ein Kind mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren, wenn es das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Für Kinder, die jünger als 8 Jahre sind, ist das Fahrradfahren auf dem Gehweg sogar Pflicht, es sei denn, es ist ein Radweg vorhanden, der baulich von der Fahrbahn getrennt ist.
Im Alter zwischen 8 und 10 Jahren kann es sich ein Kind aussuchen, ob es auf der Straße, dem Rad- oder dem Gehweg Fahrrad fährt.
Seit dem 14. Dezember 2016 dürfen begleitende Aufsichtspersonen mit ihrem Fahrrad ebenfalls den Gehweg nutzen. Das Kind darf in diesem Fall allerdings nicht älter als 8 Jahre alt sein.
Personen, die Kinder mit dem Fahrrad auf dem Fußweg begleiten, müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Es finden regelmäßig Kontrollen seitens der Ordnungsbehörde statt. Ihre Stadtverwaltung
19.09.2022 07:08
Status: In Bearbeitung