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08.05.2020

Wiedereröffnung von Gaststätten und Übernachtungsbetrieben

Handlungsempfehlung des Hotel- und Gastronomieverbandes Hessen

Die Stadt Büdingen weist darauf hin, dass neben vielen anderen Bereichen im Rahmen der aktuell gültigen Fassung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (zu finden unter www.hessen.de) auch zum 15.05.2020 die Gaststätten und Übernachtungsbetriebe unter bestimmten Voraussetzungen (vgl. § 4 der o.g. Verordnung) wieder öffnen dürfen.

Hierzu hat der Hotel- und Gastronomieverband Hessen e.V. (DEHOGA) eine Handlungsempfehlung bereitgestellt, die hauptsächlich für die Betreiber, aber auch als Vorabinformation für die Gäste, die entsprechenden Informationen bereitstellt.