Sprungziele
Inhalt
03.11.2020

Maskenpflicht in Büdingen auf stark frequentierten Verkehrswegen, Plätzen und Flächen unter freiem Himmel gem. CoKoBeV

Nach § 1 a, Absatz 1, Satz 8 der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) in der Fassung der am 02.11.2020 in Kraft getretenen Änderungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung u.a. zu tragen während des Aufenthaltes auf stark frequentierten Verkehrswegen, Plätzen und Flächen unter freiem Himmel, sofern dort eine durchgängige Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu Personen anderer Hausstände nicht sichergestellt werden kann, insbesondere in Fußgängerzonen und an Verkehrsknotenpunkten.

Daher wird ab heute, 03.11.2020 im Stadtgebiet Büdingen für die folgenden Bereiche das Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung in der Zeit von 8 bis 19 Uhr notwendig:

Bahnhofstraße, Vorstadt, Neustadt, Altstadt, An der Fahrbach, Verbindungsweg zwischen Eberhard-Bauner-Allee und Bahnhofstraße

In den beschilderten Straßenteilen von und zu allen Büdinger Schulen wird aufgrund der Enge der Gehwege ergänzend auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dringend empfohlen!

Die Stadt Büdingen bittet die Bürger um Verständnis und Einhaltung dieser Notwendigkeiten im Sinne des Pandemiegeschehens.

Randspalte