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23.03.2020

Eltern-Information zur Schließung von Krippen, Kindertagesstätten und Horteinrichtungen im Rahmen der Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus

Neue Informationen zur Änderung der Verordnung und Erweiterung der Ausnahmeregelungen vom 20.03.2020

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

die seit dem 16.03.2020 bis Sonntag, 19.04.2020 geltenden Schließungen von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (Krippen, Kindertagesstätten, Kinderhorte) sowie der Aussetzung der Betreuung in der Kindertagespflege stellt Sie und die Kommunen vor große Herausforderungen.

Die Landesregierung Hessen hat mit Datum vom 20.03.2020 die am 13.03.2020, 14.03.2020 und am 16.03.2020 beschlossenen und ergänzten Ausnahmeregelungen zur Sicherstellung der notwendigen Personalausstattung in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – nochmals erweitert.

Während bisher eine Notfallbetreuung nur dann durchgeführt werden konnte, wenn beide Elternteile oder ein alleinerziehendes Elternteil einer der vom Land festgelegten Berufsgruppen angehören bzw. angehört, gilt ab sofort, dass die Möglichkeit einer Notfallbetreuung bereits dann besteht, wenn ein Elternteil oder das alleinerziehende Elternteil in einer der benannten Berufsgruppen tätig ist.

Der Katalog der systemrelevanten Berufsgruppen, der für die Ausnahmeregelung gilt, wurde daher auch nochmals erweitert.

Den Katalog der Berufsgruppen können Sie dem beigefügten Informationsblatt entnehmen, sowie auf der Seite des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration.

Weiterhin muss, mit der letzten Ergänzung der Verordnung, ein entsprechender Nachweis durch den Anmeldebogen für die Notfallbetreuung in der Kindertages-einrichtung erbracht werden, um zu prüfen, ob die geforderten Voraussetzungen erfüllt werden. In Zweifelsfällen entscheidet die zuständige Ordnungsbehörde.

ACHTUNG: Diese Ausnahme gilt nicht, wenn Ihr Kind

  • Krankheitssymptome aufweist
  • in Kontakt zu infizierten Personen steht oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind
  • sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgehalten hat und noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind

Falls Sie eine Notfallbetreuung für Ihr Kind benötigen und Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird um schnellstmögliche Anmeldung anhand des Anmeldebogens gebeten. Bitte achten Sie darauf, dass der Anmeldebogen vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist.

Bitte scannen Sie das Anmeldeformular entweder ein und senden es an sigrid.schneider@stadt-buedingen.de oder tanja.schneider@stadt-buedingen.de oder werfen den Anmeldebogen in den Briefkasten der Stadt Büdingen.

Erich Spamer
Bürgermeister

Henrike Strauch
Erste Stadträtin

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