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26.01.2021

Besondere Regelungen für Bestattungen in Zeiten der Corona-Pandemie

Es wurde durch die Hessische Landesregierung ausdrücklich bemerkt, dass die Pandemie noch lange nicht überstanden ist. Daher hat nach wie vor der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger die höchste Priorität. Die Lockerungen der Beschränkungen finden dort statt, wo die Landesregierung es verantworten kann.

Für Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen können zuständige Behörden gemäß der achten Verordnung zur Anpassung der Bekämpfung des Corona-Virus Ausnahmen zulassen.

Für Bestattungen im Gebiet der Stadt Büdingen gilt daher folgende Regelung:

  1. Unter Einhaltung von Abstands- bzw. Hygieneregeln können Trauerhallen weiter genutzt werden. Es wird jedoch empfohlen, die Trauerfeier im Freien stattfinden zu lassen.
  2. Die Teilnehmerzahl für Trauerfeiern sollte auf den engsten Familienkreis beschränkt werden. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
    • Ehe- oder Lebenspartner, Verlobte/r
    • Eltern
    • Geschwister
    • Kinder
    • Großeltern
    • Enkel
      der verstorbenen Person. Dies gilt nicht, falls eine der aufgelisteten Personen dazu aus dem Ausland oder aus einem Risikogebiet anreisen müsste.  Weiterhin ist die Teilnahme von offensichtlich nicht gesunden Personen oder Personen, die sich Quarantäne befinden untersagt. Die Teilnehmerzahl sollte auf 10 Personen beschränkt werden. Zusammenkünfte von mehr als 10 Personen sind dem zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage vor der Zusammenkunft anzuzeigen.
      Alle Teilnehmer haben einen Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen einzuhalten und eine medizinische Maske (OP-Maske oder virenfilternde Masken des Standards FFP2m KN95 oder N95) zu tragen. Für im Haushalt zusammenlebende Personen gilt der Mindestabstand nicht.
      Für die Teilnehmer ist eine Liste zu führen, sodass bei einer späteren Erkrankung eines Teilnehmers der Infektionsweg nachverfolgt werden kann.
  3. Sargträger und Bestatter sind nicht zu der Teilnehmerzahl hinzuzurechnen.
  4. Auf körperliche Gesten der Kondolenz wie Händeschütteln oder Umarmungen ist zu verzichten.

Erich Spamer
Bürgermeister

Henrike Strauch
Erste Stadträtin