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17.03.2020

Änderung des Anspruchs auf Notbetreuung

Änderungen der systemrelevante Berufsgruppe, die einen Anspruch auf eine Notbetreuung haben !

Nach der letzten Änderung der o.a. Corona-Verordnung vom 16.03.2020 wurden weitere systemrelevante Berufsgruppen in der Verordnung aufgenommen, aus deren weitere Kinder einen Anspruch auf Notfallbetreuung haben könnten.
Auch für die Erweiterung gilt, dass der Anspruch auf Notfallbetreuung nur dann gegeben ist, wenn ein Elternteil alleinerziehend ist oder wenn beide Vollzeit in eine der aufgeführten Berufsgruppen tätig sind.
In der neuen Verordnung sind die Punkte 11 – 13 neu hinzugekommen.

Punkt 11 Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder gemäß § 25 Hess. Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch

Punkt 12 Personen, die unmittelbar mit der Auszahlung von Geldleistungen nach einem der folgenden Gesetze befasst sind:
a) Zweites Buch Sozialgesetzbuch
b) Drittes Buch Sozialgesetzbuch
c) Asylbewerberleistungsgesetz

Und unter Punkt 13. sind weitere Berufe aus der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz hinzugekommen.

Zusammengefasst sind das nachfolgende Berufsgruppen:
§ 2 Sektor Energie
Berufe in der Strom-, Gas-, Kraftstoff-, Heizöl- und Fernwärmeversorgung
§ 4 Sektor Ernährung/Lebensmittelversorgung
Berufe in der Lebensmittelproduktion und -Verarbeitung, Lebensmitteleinzelhandel
§ 3 Sektor Wasser
Versorgung Trinkwasser
Entsorgung Abwasser
§ 5 Sektor Informationstechnik und Telekommunikation
Berufe in der Sprach- und Datenübertragung
Berufe in der Datenspeicherung und -verarbeitung
§ 6 Sektor Gesundheit
Wie bereits in den Verordnungen vom 13.03. und 14.03. bekannt gegeben
§ 7 Sektor Finanz- und Versicherungswesen
Wie bereits in den Verordnungen vom 13.03. und 14.03. bekannt gegeben
§ 8 Transport und Verkehr
Wie bereits in den Verordnung vom 13.03 und 14.03 bekannt gegeben

Wir weisen nochmal darauf hin, dass diese Verordnung für uns bindend ist und keine Ausnahmen gemacht werden können.

Eltern, die aufgrund der Änderungen einen Anspruch haben, bitten wir sich direkt an die Kindertagesstätte Weiherwiesen zu melden.
Beiliegendes Formular muss ausgefüllt in der Einrichtung abgegeben werden inklusiv einer Bestätigung des Arbeitsgebers.

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