Wichtige Änderung ab 01. Mai 2025
Passbilder für Personalausweis und Reisepass nur noch elektronisch über zertifizierte Cloud des BSI oder vor Ort in der Behörde
In der Passverordnung wurde festgelegt, dass ab dem 01. Mai 2025 nur noch solche Passbilder für Ausweisanträge verwendet werden dürfen, die entweder direkt in der Behörde erstellt wurden oder vom Fotografen medienbruchfrei und digital über eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Cloud bereitgestellt wurden.
Wird das Passbild bei einem Fotografen gefertigt, muss der Fotograf das Lichtbild in einer vom BSI zertifizierten gesicherten Cloud hochladen. Sie erhalten von dem Fotografen nicht mehr das Passbild in ausgedruckter Papierform, sondern einen Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), welchen Sie der Behörde bei Beantragung eines Ausweises oder Passes vorlegen müssen. Die Behörde ruft über diesen Code das Passbild direkt aus der Cloud ab.
Hintergrund der neuen Vorschrift ist der Schutz vor Morphing. Bei dieser Manipulationstechnik werden mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen. Diese Methode kann zur Täuschung von Identitätskontrollen oder unerlaubten Grenzübertritten genutzt werden. Die digitale Übermittlung von Passbildern soll das Risiko von Identitätsdiebstahl und Missbrauch erheblich reduzieren.
Wer noch ein aktuelles biometrisches Passbild auf Papier hat, kann dieses nur noch bis Ende April zur Ausweis- / Passbeantragung vorlegen.