Richtlinie der Stadt Büdingen zur Förderung von Balkonkraftwerken, bzw. Stecker-Solargeräte
Präambel
Mit dem Beitritt zum Bündnis der Klima-Kommunen Hessen hat sich auch Büdingen dazu verpflichtet den Energieverbrauch und somit auch die Emission von Treibhausgasen Schritt für Schritt zu reduzieren.
Mangels geeigneten Windkraftstandorten, begrenztem Biomasseaufkommen, bietet erneuerbare Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen das größte nutzbare Potential für Büdingen. Um die Klimaschutzziele des Bundes, Landes und der Kommune zu erreichen, muss daher der solare Zubau deutlich beschleunigt werden.
Der Fokus lag dabei bisher auf dem PV-Ausbau auf Dächern von Einfamilienhäusern und Unternehmen. Die Partizipation von Mehrfamilienhäusern, sowie von Mietern und Mieterinnen an der Energiewende ist unter diesen Rahmenbedingungen sehr schwierig. Einen einfachen, wenn auch zunächst kleinen Schritt diesen Personenkreis ebenfalls an der Nutzung der Sonnenenergie zu beteiligen, stellen sogenannte Stecker-Solargeräte bzw. Balkonkraftwerke dar. Die Stadt Büdingen möchte deshalb im Rahmen der Solaroffensive eine Förderung dieser Geräte anbieten.
Für das Jahr 2023 stehen Fördermittel in Höhe von insgesamt 30.000 € zur Verfügung.
1. Zuwendungszweck
Ziel der Zuwendung ist, den Einsatz von Erneuerbaren Energien innerhalb von Büdingen zu unterstützen und damit einen lokalen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung von Treibhausemissionen zu leisten. Dabei liegt der besondere Schwerpunkt auf Stecker-Solargeräte (Balkonkraftwerke). Über die Förderanträge wird auf der Grundlage dieser Richtlinie und im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel entschieden.
2. Gegenstand der Förderung
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- Gefördert wird pro Haushalt die Installation von neuen nicht netzrelevanten steckbaren Stromerzeugungsgeräten (sogenannte Balkonkraftwerke oder Stecker-Solargeräte). Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
- Die bezuschussten Balkonkraftwerke müssen auf Büdinger Gemarkung eingesetzt werden.
3. Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Vermieter, Mieter oder Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus oder eines Einfamilienhauses auf Büdinger Gemarkung sind.
4. Förderungsvoraussetzungen
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- Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Anforderungen der Punkte 2. bis 3. sowie die Anforderungen des Punkts 8. erfüllt sind.
- Weiterhin sind folgende Voraussetzungen für die Zuschussgewährung zu beachten:
- Finanzielle Mittel des Fördergebers müssen im Antragsjahr noch ausreichend zur Verfügung stehen.
- Bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes eingestuft sind, ist der Nachweis einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zu erbringen.
- Es werden nur Geräte gefördert, die über einen Nachweis in Form einer Eigenerklärung/Konformitätserklärung des Herstellers bzw. Verkäufers über die Erfüllung der gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit (z. B. CE-Kennzeichnung, Netzanschlussnorm 4105, DGS-Sicherheitsstandard) verfügen.
5. Förderungsausschlüsse
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- Nicht förderungsfähig sind:
- Geräte, welche vor dem 01.01.2023 (Rechnungsdatum) angeschafft wurden
- Umsetzungsorte, denen planungs- oder baurechtliche Belange oder der Denkmalschutz entgegenstehen
- Umsetzung an gewerblich genutzten Gebäuden und Gebäudeteilen
- Sofern die Fördermittel ausgeschöpft sind, besteht kein Rechtsanspruch auf den Förderzuschuss seitens des Antragstellers.
- Nicht förderungsfähig sind:
6. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Der Zuschuss beträgt 50% der Anschaffungskosten, maximal jedoch 250,00 Euro, je Haushalt, der mit einem Stecker-Solargerät bzw. Balkonkraftwerk ausgerüstet wird, unabhängig davon, wie viele Module betrieben werden.
7. Antrags- und Bewilligungsverfahren
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- Der Förderantrag kann online ausgefüllt werden.
- Der Förderantrag ist unter Verwendung des vorgeschriebenen Antragsvordruckes von den Antragsberechtigten entweder per Mail (Finanzen@stadt-buedingen.de) oder zu stellen
- Weiterhin entscheidet die Stadt Büdingen über die vorliegenden Anträge in der Reihenfolge des Antragseinganges im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel unter Anwendung dieser Richtlinie.
- Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.
- Über den Antrag wird durch schriftlichen Bescheid entschieden. Dieser kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.
- Der Förderantrag kann online ausgefüllt werden.
8. Nachweis gemäß Förderrichtlinie
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- Über die Bewilligung des Zuschusses kann erst dann entschieden werden, wenn der Antragsteller folgende Unterlagen bei der Stadt Büdingen eingereicht haben:
- Förderantrag
- bei Mietern: eine schriftliche Zustimmung des Vermieters
- gegebenenfalls denkmalschutzrechtliche Genehmigung
- eine Kopie der Rechnung über das angeschaffte Gerät
- ein Foto des montierten Balkonkraftwerks
- eine Kopie des Nachweises über die Erfüllung der gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit (z.B. CE-Kennzeichnung aus dem Datenblatt des Geräts, Eigenerklärung/Konformitätserklärung des Herstellers bzw. Verkäufers zur Netzanschlussnorm 4105 oder Bestätigung des DGS-Sicherheitsstandards).
- Die Stadt Büdingen behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern und die Verwendung vor Ort zu besichtigen bzw. durch beauftragte Dritte überprüfen zu lassen.
- Über die Bewilligung des Zuschusses kann erst dann entschieden werden, wenn der Antragsteller folgende Unterlagen bei der Stadt Büdingen eingereicht haben:
9. Auszahlung
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Prüfung der gemäß dieser Richtlinie unter „8. Nachweise gemäß Förderrichtlinien" vorzulegenden Unterlagen auf der Grundlage des Bewilligungsbescheides durch die Stadt Büdingen auf die im Antrag benannte Bankverbindung.
10. Rückforderung von Zuschüssen
Die Stadt Büdingen behält sich vor, Zuschüsse zurückzufordern, wenn diese nicht dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet wurden.
11. Inkrafttreten
Die Richtlinie tritt am 20.07.2023 in Kraft.
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