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16.08.2024

Pünktlich zum neuen Kita-Jahr sind einige neue Satzungen in Kraft getreten:

Folgende neue Satzungen sind in Kraft getreten:

  • Neufassung der Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Stadt Büdingen
  • Neufassung der Satzung über die Betreuung von Grundschulkindern der Stadt Büdingen
  • Neufassung der Kostenbeitragssatzung für die Hortbetreuung der Stadt Büdingen
  • 2. Änderung der Satzung der Stadt Büdingen über die Betreuung von Kindern im Familienzentrum „Planet Zukunft“
  • 2. Änderung Kostenbeitragssatzung des Familienzentrums „Planet Zukunft“ der Stadt Büdingen

 Die Kostenbeitragssatzung für die Kindertageseinrichtungen wird derzeit neu gefasst und tritt erst 2025 in Kraft.

Alle neuen geänderten Satzungen für unsere Kindertageseinrichtungen können Sie hier entnehmen.

Wichtig ist, dass nun die Satzungen für die Kindertageseinrichtungen von denen für die Betreuung von Grundschulkindern getrennt wurden.

In der noch gültigen Kostenbeitragssatzung für die Kindertageseinrichtungen sind die Passagen zum Hort noch enthalten. Diese sind jedoch mit der Neufassung der Kostenbetragssatzung für die Hortbetreuung der Stadt Büdingen unwirksam geworden. Im Text ist dies rot mit Verweis auf die Neuregelung gekennzeichnet.