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Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)

Nr. 99089023000000

Werden Kleintiere gefunden, bei denen nicht ganz klar ist, ob diese ein Zuhause besitzen oder nicht, bezeichnet man diese als Fundtiere.

Ein Fundtier, welches ein Zuhause hat, kann man oftmals an äußeren Merkmalen wie bspw. Halsband, Tätowierungen und Mikrochips erkennen. Auch sind ein sehr vertrauliches Verhalten und ein guter Pflegezustand des Tieres ein Merkmal für ein Zuhause.

Ein Fundtier, welches kein Zuhause hat, bezeichnet man als Herrenlos, was im Allgemeinen bedeutet, dass sie freilebend sind oder ausgesetzt wurden. Sie sind in der Regel eindeutig verwahrlost und abgemagert.

Erste Anlaufstelle, wenn ein Tier im Stadtgebiet Büdingen entlaufen ist, ist das Bürgerbüro der Stadt Büdingen. Hier kann erfragt werden, ob auf dem Gemeindegebiet ein Tier aufgefunden wurde, da das Bürgerbüro über entlaufende Tiere in Kenntnis gesetzt wird. Sie erreichen das Bürgerbüro während den Öffnungszeiten unter der Rufnummer 06042/884-1320.

Finden Sie also ein Tier, so geben Sie dies daher bitte bei der Stadt Büdingen ab. Fundtiere werden von der Stadt Büdingen in das Tierzentrum Gelnhausen gebracht, da eine artgerechte Unterbringung auf dem Gemeindegebiet nicht möglich ist. Das Tierzentrum kümmert sich vorerst um gefundene Tiere. Taucht der ursprüngliche Besitzer auf, erhält er sein Tier zurück. Ein Fundtier geht nämlich nicht umgehend in den Besitz des Finders über. Das Tierzentrum Gelnhausen nimmt nicht nur herrenlose Tiere auf, sondern verfügt auch über eine Tierklinik. Hier werden die Tiere optimal medizinisch versorgt. Auch eine Tierpension ist vorhanden. Hier können Herrchen und Frauchen ihre Tiere während des Urlaubs betreuen lassen. Auch die Pensionsgäste werden, wenn nötig, in der Tierklinik versorgt.

Verfahrensablauf

Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.

Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.

Sie können das Tier auch ohne Meldung bei der Gemeinde direkt in einem Tierheim abgeben. In diesem Fall übernimmt das Tierheim die Fundanzeige.

Welche Unterlagen werden benötigt?

eventuell: Fundanzeigeformular der Gemeinde

Welche Gebühren fallen an?

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen. Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.

Kartenzahlung

Bitte beachten Sie, dass ab dem 10.10.2022 nur noch Kartenzahlung möglich ist.