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11.07.2020

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Seniorenbeiratswahl und die Wahl zum Kinder- und Jugendbeirat am 8. November 2020

Der Gemeindewahlleiter der Stadt Büdingen

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Seniorenbeiratswahl und die Wahl zum Kinder- und Jugendbeirat am 8. November 2020

Hiermit fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 8. November 2020 stattfindende Seniorenbeiratswahl und die Wahl zum Kinder- und Jugendbeirat auf.

Seniorenbeirat:
Wählbar sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Büdingen, die am Stichtag der Aufstellung des Wählerverzeichnisses (27.09.2020) seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Büdingen und am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahl des Seniorenbeirates findet ausschließlich durch Briefwahl statt.

Kinder- und Jugendbeirat:
Wählbar für den Kinder- und Jugendbeirat sind alle Kinder und Jugendlichen der Stadt Büdingen im Alter von 12 bis 21 Jahren.

Für die Seniorenbeiratswahl und die Wahl zum Kinder- und Jugendbeirat (Beiräte) gilt gleichermaßen:
Bei den Wahlen zu den Beiräten sind jeweils sieben Personen zu wählen. Die Beiräte werden für eine Amtszeit von vier Jahren in freier, allgemeiner, geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl gewählt. Die Wahl findet als Mehrheitswahl statt, die Reihenfolge der Kandidaten auf dem Stimmzettel wird durch den Wahlvorstand ausgelost.

Als Bewerberin oder als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer die Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich. Bei minderjährigen ist zudem die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Der Wahlvorschlag muss den Familiennamen, Rufnamen, den Zusatz "Frau" oder "Herr", Beruf, Tag der Geburt und Geburtsort und die Anschrift (Hauptwohnung, in den Fällen des § 15 KWG die Erreichbarkeitsanschrift) enthalten.

Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen sind unzulässig. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 14 Wahlberechtigten zum jeweiligen Beirat persönlich und eigenhändig unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschrift). Wahlvorschläge von bereits im Beirat vertretenen Bewerbern benötigen 5 Unterstützungsunterschriften.

Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterstützen/unterzeichnen. Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen.

Die Wahlvorschläge sind spätestens am 31. August 2020 bis 18:00 Uhr schriftlich bei dem unterzeichneten Wahlleiter der Stadt Büdingen, Eberhard-Bauner-Allee 16, 63654 Büdingen, Raum 230 einzureichen.

Mit den Wahlvorschlägen sind einzureichen:

  • Schriftliche Erklärungen der Bewerberinnen und Bewerber, dass sie mit ihrer Benennung in dem Wahlvorschlag einverstanden sind,
  • eine Bescheinigung des Magistrats, dass die Bewerberinnen und Bewerber die Voraussetzungen der Wählbarkeit zu der Wahl erfüllen,
  • Namen, Vornamen und Anschrift der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Wahlvorschläge sowie eine Bescheinigung des Magistrats über ihre Wahlberechtigung, die Unterstützungsunterschriften müssen auf einem amtlichen Vordruck erfolgen.

Die zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen erforderlichen Formblätter werden vom Gemeindewahleiter auf Anforderung kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Nach der Zulassung können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden.

Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 31. August 2020 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.

Werden für die Wahl des jeweiligen Beirates keine oder weniger Bewerber zur Wahl zugelassen, als Sitze zu verteilen sind, findet eine Wahl des jeweiligen Beirates nicht statt. Die Einrichtung des jeweiligen Beirates entfällt dann für die Dauer der folgenden Wahlzeit.

Büdingen, den 11. Juli 2020

(Sven Teschke)
Gemeindewahlleiter


Hinweis: Die Vordrucke liegen im Bürgerbüro der Stadt Büdingen zur Abholung bereit.