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18.07.2020

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Bebauungsplan Nr. 20 „Eichmorgen“

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
hier: Durchführung der frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung am 10.08.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Eichmorgen“ am nordöstlichen Rand von Düdelsheim be-schlossen.

Das Plangebiet liegt mit einer Gesamtgröße von knapp 4,8 ha am nordöstlichen Rand von Düdelsheim und ist durch die Hauptstraße/ die Straße „Am Kraftenborn“ verkehrlich gut ange-bunden.
Einschließlich des miteinbezogenen Teilabschnittes der Straße „Am Kraftenborn“ umfasst der räumliche Geltungsbereich die Flurstücke 34/1 und 35 (jeweils teilweise) in der Flur 5, die Flur-stücke 79/6, 80 – 95, 217 und 223/2 in der Flur 9 sowie die Flurstücke 54, 59 und 60 (jeweils teilweise) in der Flur 20 der Gemarkung Düdelsheim.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Schaffung der planungsrechtlichen Vorausset-zung für die Erschließung und Bereitstellung von Wohnbauflächen am Rande des Stadtteiles Düdelsheim, um der erheblichen Nachfrage nach nutzbaren Grundstücken zum Eigenheim- und Wohnungsbau in Büdingen, sowie insbesondere auch im Stadtteil Düdelsheim Rechnung zu tragen

Die Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gemäß
§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.


Nach § 2 (4) BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchge-führt, im Rahmen derer die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Bebau-ungsplanänderung ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht bildet einen eigenständigen Bestandteil der Begründung

Auf der Grundlage des Vorentwurfes des Bebauungsplanes erfolgt die Durchführung der früh-zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB.
Dazu liegen der Vorentwurf des Bebauungsplanes (06/2020) mit der Begründung sowie der Umweltbericht (mit Bestandskarte), ein Gutachten zur Schallimmissionsberechnung und ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag in der Zeit

vom 27.07. bis einschließlich zum 28.08.2020

in der Stadtverwaltung Büdingen, Bauamt, Zimmer 203, Eberhard-Bauner-Alle 16, in 63654 Büdingen während der üblichen Dienststunden (Mo., Di., Fr. 8.00 - 12.00 Uhr, Do. 8.00 - 12.00 Uhr und 16.00 -18.00) sowie nach Vereinbarung öffentlich aus.
Während des o.g. Zeitraumes hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Infor-mation über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie die Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung von Anregun-gen und Hinweisen.

Wegen der Corona-Pandemie und den damit verbunden gesetzlichen Regelungen u. a. zu Kon-taktbeschränkungen weisen wir auf folgende Besonderheiten bei der Einsichtnahme in die Un-terlagen vor Ort hin:

• Außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten der Auslegungsstelle kann eine Einsichtnahme nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 06042/ 884 – 1409 oder 884 – 1401 erfolgen.
• Auch Personen, die während der oben genannten allgemeinen Öffnungszeiten Einsicht in die Unterlagen nehmen möchten, werden gebeten, nach Möglichkeit telefonisch unter 06042/ 884 – 1409 oder 884 – 1401 einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren. Dies dient dazu, die Zahl der Personen zu steuern, die sich gleichzeitig in der Auslegungsstelle aufhalten und somit dem gesundheitlichen Schutz der Besucher.

Bedingung für die Bürgerinnen und Bürger zur Einsichtnahme ist aktuell das Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung, wofür um Verständnis gebeten wird.

Auf die zudem bestehende Einsichtnahmemöglichkeit auf digitalem Wege wird ausdrücklich hingewiesen:
Die Planunterlagen können entsprechend § 4a (4) BauGB zudem über das zentrale Internetpor-tal des Landes Hessen (www.bauleitplanung.hessen.de), auf der Homepage der Stadt Büdin-gen (www.stadt-buedingen.de/wirtschaft-stadtplanung/stadtentwicklung-bauen) und unter www.seifert-plan.com eingesehen und abgerufen werden.

Stellungnahmen können unter matthias.rueck@seifert-plan.com oder auf postalischem Weg abgegeben oder bei der Stadtverwaltung zu Protokoll gegeben werden.

Nach § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stel-lungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben kön-nen.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass vorgelegte Stellungnahmen zum Vollzug der Abwägung nach § 1 (7) BauGB in öffentlicher Sitzung behandelt werden.
Die Daten stellungnehmender Bürger werden dauerhaft gespeichert.

Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.

Abb. Lage- und Übersichtskarte des Gebiets

Abb. Lage- und Übersichtskarte des Gebiets
Abb. Lage- und Übersichtskarte des Gebiets

Abb. Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 „Eichmorgen“

Geltungsbereich Eichmorgen
Geltungsbereich Eichmorgen


Büdingen, den 15.07.2020


Der Magistrat der Stadt Büdingen

Erich Spamer
(Bürgermeister)