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12.10.2019

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

1. Satzung zur Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat in der Stadt Büdingen

Aufgrund der §§ 5 und 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen am 27. September 2019 folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat in der Stadt Büdingen beschlossen:

Art. I

§ 2 – Zusammensetzung und Wahl

(1) Der Seniorenbeirat besteht aus 7 Mitgliedern, die für die Dauer von 4 Jahren in freier, allgemeiner, geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl gewählt werden. Die Wahl findet ausschließlich durch Briefwahl statt. Das Nähere des Wahlverfahrens regelt eine vom Magistrat zu erlassende Wahlordnung.

Absatz 3 wird eingefügt:

(3) Werden keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen oder werden weniger Bewerber zur Wahl zugelassen, als Sitze zu verteilen sind, findet eine Wahl nicht statt; die Einrichtung des Seniorenbeirats entfällt für die Dauer der nachfolgenden Wahlzeit. Entsprechendes gilt für die restliche Dauer der laufenden Wahlzeit, wenn der Seniorenbeirat in Folge des Ausscheidens von Vertretern nur noch weniger als drei Mitglieder hat. Absatz 3 wird zu Absatz 4.

Art. II

Die übrigen Vorschriften der Satzung bleiben unberührt.

Art. III

Die Satzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Der Magistrat der Stadt Büdingen
63654 Büdingen, den 2. Oktober 2019
Henrike Strauch
Erste Stadträtin