Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
14. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Büdingen
Art. I
§ 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen, Verordnungen sowie von Beschlüssen, Hinweisen, Mitteilungen, Anzeigen und Genehmigungen, die im Zusammenhang mit Rechtsetzungsverfahren oder zur Begründung von Ansprüchen erforderlich sind, erfolgt durch Veröffentlichung im "Amtsblatt – Amtliche Bekanntmachungen für die Stadt Büdingen". Diese Bekanntmachungen sind vollendet mit Ablauf des Erscheinungstages der die Veröffentlichung enthaltenden Ausgabe des in Satz 1 genannten Amtsblatts.
Art. II
Die übrigen Vorschriften bleiben unverändert.
Art. III
Die Änderung tritt zum 1. Oktober 2020 in Kraft.
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem/den hierzu ergangenen Beschluss/Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Der Magistrat der Stadt Büdingen
Büdingen, den 21.09.2020
Erich Spamer
Bürgermeister