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01.02.2020

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Wichtige Zahlungstermine

Die Stadtkasse Büdingen macht darauf aufmerksam, dass folgende Steuern und Abgaben am 15. Februar 2020 fällig werden:

Grundsteuer A + B                                      I. Quartal 2020

Abfallbeseitigungsgebühren                       I. Quartal 2020

Gewerbesteuervorauszahlung                   I. Quartal 2020

 Alle Beiträge, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingegangen sind, werden durch die Stadtkasse automatisch angemahnt. Nach weiteren 4 Wochen werden die fällig gewordenen Beiträge im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landes-rechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen. Bei Nichteinhaltung der Fälligkeit sind die anfallenden Mahngebühren und Säumniszuschläge ebenfalls in voller Höhe zu entrichten.

 Es wird gebeten, bei Überweisung stets das Kassenkonto anzugeben.

 Büdingen, den 01. Februar 2020

 

Der Magistrat der Stadt Büdingen

-Die Stadtkasse-

 i.A.

Donnert