2. Änderung der Wahlordnung für die Wahlen der Beiräte der Stadt Büdingen Kinder- und Jugendbeirat und Seniorenbeirat
Aufgrund § 2 Abs. 7 der Satzung der Stadt Büdingen für ihre Beiräte, Ausländer, Kinder- und Jugend und Senioren (Beiratssatzung) vom 11.12.2019,
verordnet der Magistrat die
2. Änderung der Wahlordnung für die Wahlen der Beiräte der Stadt Büdingen Kinder- und Jugendbeirat und Seniorenbeirat
I
§ 2 Abs. 1 der Wahlordnung wird wie folgt neu gefasst:
§ 2 Abs. 1 Wahltermin
(1) Die Wahl zum Seniorenbeirat der Stadt Büdingen findet am Sonntag, 08.11.2020, statt und endet um 18:00 Uhr.
II
Die übrigen Vorschriften bleiben unverändert
III
Die Änderung der Wahlordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Büdingen, 03.07.2020
Der Magistrat der Stadt Büdingen
Henrike Strauch
Erste Stadträtin