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26.02.2021

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

4. Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Büdingen

Amtsblatt vom 26.02.2021 Nr. 09 Ziff. 38

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 05.02.2021 gemäß §10 Abs. 2, Ziffer 1 der Eigen-betriebssatzung der Stadtwerke Büdingen die „Vierte Satzung zur Änderung der Wasser-versorgungssatzung (WVS) vom 17.11.2006“ wie folgt beschlossen:

Artikel I:

§ 10 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Die Stadt ermittelt die zur Verfügung gestellte Wassermenge durch Messeinrichtungen und bestimmt deren Art, Zahl und Größe sowie Anbringungsort. Als Messeinrichtungen können auch Funkmessgeräte installiert werden. Diese sind von den Anschlussnehmern zu nutzen. Die Messeinrichtungen sind vom Anschlussnehmer vor Frost, Abwasser und Grundwasser zu schützen.

§ 10a wird wie folgt neu eingeführt:
§10a Datenschutzinformation
Der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte ist zur Weiterleitung der Datenschutzinformation an die Wasserabnehmer im Sinne von § 2 der Satzung verpflichtet.

§11 Abs. 2 wird wie folgt neu eingeführt
(2) Die Stadt kann die zur Verfügung gestellte Wassermenge auch durch Funkmessgeräte ermitteln. Diese sind vom Anschlussnehmer zu nutzen.

Artikel II

Die übrigen Vorschriften der Satzung bleiben unverändert.

Artikel III

Die Änderung tritt mit Wirkung zum 01.03.2021 in Kraft.


Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem/den hierzu ergangenen Be-schluss/Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Büdingen, 22.02.2021

Erich Spamer
Bürgermeister

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