Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Nutzungsbestimmungen für das Freibad der Stadt Büdingen
Amtsblatt vom 22.04.2022 Nr. 17 Ziff. 80
I.
Allgemeine Bestimmungen
- Benutzungsentgelte für die Einrichtungen des Freibades der Stadt Büdingen sind entweder Einzel- oder Zeitentgelte. Die Gebühren unterliegen der Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
- Zutritt zum Freibad ist nur möglich mit einem online erworbenen personalisierten Ticket für jede Person. Der Webshop ist über die Internetseite www.pretix.eu/stadt-buedingen/freibad/ erreichbar. In Einzelfällen kann das Ticket auch über die Vorverkaufszeiten im Bürgerbüro der Stadt Büdingen erworben werden. Das Ticket kann ausgedruckt oder auf dem Smartphone vorgezeigt werden. Der QR Code wird beim Betreten des Bades eingescannt.
- Der Nachweis für die Entgeltzahlung gilt als erbracht, wenn der Badegast mit dem Ticket das Freibad betritt bzw. das Ticket erhalten hat. Die Stadt Büdingen als Badbetreiber ist jederzeit berechtigt Kontrollen gelöster Tickets durchzuführen.
II.
Eintrittspreise
1. Für das Freibad der Stadt Büdingen werden folgende Eintrittspreise festgesetzt:
a) Einzelkarten
Erwachsene |
4,50 Euro |
Senioren ab 65 Jahren |
3,50 Euro |
Jugendliche (vom 15. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) |
3,50 Euro |
Kinder (5 bis 14 Jahre) |
kostenlos |
Familienkarten oder Enkelkindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
10,00 Euro |
b) Saisonkarten
Erwachsene |
100,00 Euro |
Senioren ab 65 Jahren |
65,00 Euro |
Jugendliche |
50,00 Euro |
Kinder (5 bis 14 Jahre) |
kostenlos |
Familie
|
100,00 Euro 180,00 Euro |
c) Feriendauerkarte
Jugendliche vom 15. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
30,00 Euro |
d) Gruppenkarte
je Gruppenmitglied |
1,50 Euro |
e) Feierabendkarte (gültig ab 19:15 Uhr)
Erwachsene |
2,50 Euro |
Jugendliche (vom 15. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) |
2,50 Euro |
Kinder 5 bis 14 Jahre |
kostenlos |
2. Schüler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, Behinderte, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger mit ihren Familienangehörigen, sowie Inhaber der Jugendleiter- oder Ehrenamtskarte werden gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises eine Preisgruppe niedriger eingestuft. Das Lösen ermäßigter Zutrittskarten gegen entsprechenden Nachweis ist nur an einer Kasse möglich. Jeweils einer Begleitperson von behinderten Badegästen mit Vermerk B im Behindertenausweis wird freier Badzutritt gewährt.
3. Kinder, die das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der Zahlung der Eintrittspreise befreit.
4. Einzelkarten gelten für den Zeitraum vom Badzutritt bis zum Verlassen des Freibades, längstens bis zum Ende der täglichen Buchungszeit. Mehrmaliger täglicher Besuch mit der gleichen Einzelkarte ist nicht möglich. Bei kurzzeitigem Verlassen des Freibades (max. 1 Stunde) ist daher an der Kasse oder bei der Badeaufsicht zuvor eine entsprechende Berechtigungskarte für den Wiedereintritt erhältlich. Nicht genutzte Einzelkarten können nicht erstattet werden.
5. Saisonkarten gelten nur für die laufende Freibadsaison, vom offiziellen Öffnungsdatum bis zur Badschließung. Sie können schon vor Eröffnung im Online-Ticketshop und zu den Vorverkaufszeiten im Bürgerbüro erworben werden und verlieren mit Schließung des Freibades ihre Gültigkeit. Eine Rückvergütung gelöster Saisonkarten, gleich aus welchem Grunde, ist nicht möglich. Saisonkarten sind personengebunden und nicht übertragbar.
6. Feriendauerkarten gelten für den Zeitraum vom ersten bis zum letzten Sommerferientag der laufenden Freibadsaison. Sie sind personengebunden und nicht übertragbar. Eine tägliche Mehrfachnutzung ist möglich.
7. Gruppenkarten sind an Institutionen oder Personen gebundene Sammelkarten, die Besuchszeit und Anzahl der Gruppenstärke wird erfasst.
Die Anmeldung beim Bäderpersonal ist erforderlich. Grundlage für die Ausstellung von Gruppenkarten bildet eine schriftliche Vereinbarung mit der Stadt Büdingen. Die Gruppenstärke muss dabei mindestens aus 3 Besuchern bestehen. Gruppenkarten sind nicht übertragbar. Tägliche Mehrfachnutzungen sind möglich.
Schulklassen im Rahmen des Schwimmunterrichtes
- Vereine zur Durchführung von Training, Gruppenschwimmen oder sonstigen Übungen
- Kinder- und Jugendgruppen als Gäste der Jugendherberge Büdingen, inklusiv Betreuer
- Kursteilnehmer zur Durchführung regenerativer Maßnahmen des Gesundheitswesens, der Gesundheitsvorsorge und des Schwimmunterrichts.
8. Feierabendkarten sind Tageskarten mit eingeschränkter Gültigkeitsdauer. Sie können erst ab 19:15 Uhr gelöst werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Ziffer 4 sinngemäß.
III.
Kursgebühren
Die Durchführung von kostenpflichtigen Kursen im Freibad bedarf der vorherigen Anmeldung seitens der Kursleitung. Für Kurse mit einer Dauer von bis zu drei Terminen ist hierfür ein Nutzungsentgelt von 22,00 € zu entrichten. Für Kurse mit einer Kursdauer von mehr als 3 Terminen sind 56,00 € zu entrichten.
IV.
Sonstige Nutzungsentgelte
- Die Stadt Büdingen bietet den Besuchern des Freibades während des Badebetriebes eine begrenzte Anzahl von Strandkörben zur unentgeltlichen Nutzung an.
- Zum Öffnen der grundsätzlich verschlossenen Strandkörbe, sind an der Schwimmmeisterkasse Schlüssel erhältlich, wobei pro Schlüssel ein Pfandbetrag von 5,00 € zu hinterlegen ist. Bei Rückgabe der Strandkorbschlüssel wird der hinterlegte Pfandbetrag erstattet.
- Nutzer der Strandkörbe sind verpflichtet, diese schonend zu behandeln. Beschädigungen oder grobe Verschmutzungen durch den Nutzenden, welche von diesem nicht behoben bzw. beseitigt werden, können zum Schadensersatz oder dem Einbehalt des Pfandbetrages gemäß Ziffer 2 führen. Die Entscheidung hierüber trifft der diensthabende Leiter der Badeaufsicht im Namen der Stadt Büdingen nach billigem Ermessen.
V.
Gebührenregelung bei Veranstaltungen im Freibad
Bei Veranstaltungen im Freibad ist eine evtl. erforderliche Entgeltregelung auf den Einzelfall bezogen und erfolgt durch den Magistrat.
VI.
Entgeltersatz bei Badschließung
- Für Zeiten der Freibadschließung erfolgt kein Ersatz geleisteter Gebühren, sofern diese durch technische Störungen oder sonstige von der Stadt Büdingen nicht zu vertretende Ursachen bedingt sind. Dies gilt auch bei betriebsbedingter Schließung.
- Entgeltersatz erfolgt auch dann nicht, wenn vom Magistrat genehmigte Veranstaltungen im Freibad eine Änderung der regulären Öffnungszeiten erfordern und der Badebetrieb hierdurch um nicht mehr als einen Kalendertag ausgesetzt wird.
- Sofern die Freibadschließung über einen längeren Zeitraum erforderlich ist, kann der Magistrat Sonderregelungen treffen.
Büdingen, 05.04.2022
Benjamin Harris
Bürgermeister