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03.11.2020

Öffentliche Bekanntmachung
Amt für Bodenmanagement

Vorlage der Wertermittlung

Amtsblatt vom 13.11.2020 Nr. 08 Ziff. 31

Flurbereinigungsverfahren Ronneburg-Fallbach Az.: VF 2557

Im Flurbereinigungsverfahren Ronneburg-Fallbach, Main-Kinzig-Kreis, werden die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung von Dienstag, 01.12.2020 bis Donnerstag, 03.12.2020 im Amt für Bodenmanagement Büdingen, Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen, von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr zur Einsicht für die Beteiligten ausgelegt.
Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde werden zur Auskunftserteilung anwesend sein.

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen können Beteiligte nur nach telefonischer Voranmeldung erscheinen. Für eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme der Wertermittlungsergebnisse bitten wir um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Mitarbeiter Herrn Wolf (Tel.:(06042) 96127309, E-Mail: winfried.wolf@hvbg.hessen.de). Ein Mund-Nasen-Schutz ist zu den Terminen mitzubringen.

Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes per Post, in dem die Grundstücke mit Bezeichnung, Größe und Wert nachgewiesen sind. Die Teilnehmer werden gebeten, die Angaben in den Auszügen zu überprüfen und Unstimmigkeiten oder Veränderungen (Eigentumswechsel) der Flurbereinigungsbehörde mitzuteilen. Der Anhörungstermin nach §32 FlurbG wird aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ersetzt durch die Veröffentlichung von Informationen zur Wertermittlung, zum Nachweis des Alten Bestandes sowie über die weitere Durchführung des Verfahrens im Internet unter www.hvbg.hessen.de/VF2557 gemäß §5 des Planungssicherstellungsgesetz vom 20.05.2020 in der jeweils geltenden Fassung). Zusätzlich werden jedem Teilnehmer die dort zur Verfügung stehenden Information zusammen mit dem Nachweis des Alten Bestandes per Post zugesandt. Fragen dazu können gerne telefonisch unter der oben angegebenen Nummer oder in einem vereinbarten Termin geklärt werden.

Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können in einem vereinbarten Termin vom 01.12.2020 bis 03.12.2020 schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

Schriftliche Einwendungen sind spätestens bis zum 18.12.2020 der Flurbereinigungsbehörde zuzuleiten. Beteiligte, die an den oben genannten Terminen verhindert sind, können sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten lassen. Vollmachtsvordrucke sind bei der Flurbereinigungsbehörde kostenlos erhältlich.

Eine Entschädigung für Zeitversäumnis oder Verdienstausfall durch die Wahrnehmung des Termins kann nicht gewährt werden. Die öffentliche Bekanntmachung wird in den Städten Langenselbold und Büdingen sowie in den Gemeinden Neuberg, Hammersbach, und Gründau öffentlich bekanntgemacht. Darüber hinaus ist die öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.hvbg.hessen.de/VF2557 abrufbar.

Im Auftrag

gez. Kaiser

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