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Film- und Drehgenehmigungen (Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen)

Nr. 99108012005000

Für die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Film- und Fernsehaufnahmen bedarf es einer Erlaubnis.


Sind für Filmaufnahmen Straßensperrungen, Haltverbote oder andere den Verkehr beeinträchtigende Maßnahmen erforderlich, bedarf es einer straßenverkehrsrechtlichen Genehmigung nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Sofern für Film- und Dreharbeiten keine straßenverkehrsrechtliche Anordnung erforderlich ist, bedarf es einer Sondernutzungserlaubnis nach dem Bundesfernstraßengesetz bzw. nach dem Hessischen Straßengesetz.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ein formloser Antrag, dem Folgendes beizufügen ist:

  • Adresse und Angaben zur Erreichbarkeit des Antragstellers/Adressaten (Mobil-/Telefon, Telefax)
  • genaue Angaben des Drehorts mit Lageplanskizze
  • genaue Terminangaben, Beschreibung des Umfangs und des Programmablaufs

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Auslagen und Gebühren für die Straßensperrungen bzw. für die Sondernutzung an.

Auskünfte erteilt im Einzelfall die zuständige Behörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag sollte frühzeitig – möglichst 4 Wochen – vor dem gewünschten Termin gestellt werden.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Gegen die Versagung einer Sondernutzungserlaubnis kann bei der zuständigen Stelle Widerspruch eingelegt werden.

Gegen die Versagung einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung ist eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben.

Fachlich freigegeben am

25.10.2016

Kartenzahlung

Bitte beachten Sie, dass ab dem 10.10.2022 nur noch Kartenzahlung möglich ist.