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Ideen & Beschwerden zur Verwaltung Förderrichtlinie "Jung kauft Alt" ist nicht auf der Homepage zu finden

Gelöst / Erledigt
Eintrag vom 05.01.2021

Eberhard-Bauner-Allee, 63654 Büdingen (Büdingen)

"Jung kauft Alt - Förderprogramm um junge Familien für leerstehende Altbauten zu gewinnen" Vorlage: III/121/2017/1 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 25.06.2018 über diese Vorlage beraten und den Beschlussvorlag um eine dreijährige Evaluierungsfrist ergänzt. Er empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung dem folgenden Beschlussvorschlag zuzustimmen : Das Förderprogramm soll beinhalten: 1. Die Erstellung eines Altbaugutachtens. Um die Nutzungsmöglichkeiten auszuloten und die damit verbundenen Sanierungskosten zu schätzen, kann das Gutachten mit einem festzusetzenden Betrag bezuschusst werden. Um auch KfW-Fördermöglichkeiten aufzeigen, ist zusätzlich eine verpflichtende Energieberatung durchzuführen. 2. Förderung des Kaufs der Immobilie. Hat sich eine junge Familie entschlossen, das Haus nach der Gutachtenerstellung zu kaufen, zahlt die Stadt einen festzusetzenden Grundbetrag über maximal fünf Jahre. Der Förderbetrag knüpft sich an den gesamten Sanierungsaufwand / Ausbauaufwand und eventuell an besondere Erschwernisse. Für jedes Kind erhöht sich die Fördersumme um einen festzusetzenden Betrag auf ebenfalls einen festzusetzenden Maximalbetrag. 3. Förderung eines Hausabrisses und Neubaus. Ist das Haus laut Gutachten nicht mehr zu retten, fördert die Stadt dies mit demselben Betrag wie unter dem zweiten Punkt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Haus vor 1960 erbaut wurde. Ferner ist zu prüfen, ob auch ältere Leute beim Kauf unterstützt werden können. Büdinger Familien und Bürger sind zu bevorzugen. Im Haushaltsplan 2018 wurden bereits Mittel in Höhe von 30.000 € für diese Maßnahme vorgesehen. Begründung: Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Haus vor 1960 erbaut wurde. Ferner ist zu prüfen, ob auch ältere Leute beim Kauf unterstützt werden können. Büdinger Familien und Bürger sind zu bevorzugen. Bereits in anderen Kommunen, z.B. der Gemeinde Brachttal, laufen solche Programme bereits erfolgreich. Die Stadt Büdingen wird dabei keinesfalls als Makler tätig, sondern gibt aktiv Informationen an potenzielle Käufer und Verkäufergruppen. Die Zusammenarbeit mit allen am Wohnungsmarkt beteiligten in Büdingen wird dabei angestrebt (Makler, Architekten, Bauwirtschaft, Sparkasse, Volksbank, Familienzentrum ). Es wird dadurch nach außen hin ein Zeichen gesetzt, welche Ziele eine bau- und wohnungsfördernde öffentliche Politik in Zukunft verfolgen muss. Der finanzielle Aufwand wird durch eine gezielte Bezuschussung des Gutachtens nur für den Fall eines Kaufes gering gehalten, Mitnahme-Effekte würden vermieden. Zusammenfassend zielt das Förderprogramm also darauf- Die Ortskerne der Stadt Büdingen für junge Familien mit Kinder attraktiv zu machen, um den Folgen des demographischen Wandels entgegen zu wirken und längerfristigen Leerstand von Gebäuden zu vermeiden. - Die Ortskerne der Stadt Büdingen sollen im Innenbereich lebendig bleiben, statt durch Ausweisung immer neuer Baugebiete neue infrastrukturelle Probleme zu schaffen und Zersiedelung zu fördern. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt ohne Aussprache wie vorgeschlagen. Abstimmungsergebnis: Bei 27 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen einstimmig beschlossen. Damit auch jemand davon erfährt, könnte die Verwaltung die Förderrichtlinie zum Beispiel auf der Homepage veröffentlichen und in allen Ortteilen über die Außenstellenleiter aushängen lassen.

Kategorie: Ideen & Beschwerden zur Verwaltung

Bearbeitung

26.04.2021 08:55
Status: Gelöst / Erledigt
Meldung: Lieber Bürger,

die Förderichtlinie finden Sie hier:
https://www.stadt-buedingen.de/?object=tx%7c3139.5&ModID=255&FID=3139.8767.1

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadtverwaltung
22.01.2021 08:41
Status: In Bearbeitung

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