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21.10.2020

Inzidenz bei über 35 - Kreis erlässt Allgemeinverfügung

Pressemitteilung Kreisverwaltung Wetterau veröffentlicht am 20.10.2020

Die Zahl der Corona Infektionen steigt in Deutschland und auch im Wetteraukreis. „Wir sind zwar der Entwicklung der meisten Landkreise noch hinterher, haben jetzt aber auch die nächste Schwelle von 35 Neuinfektionen binnen sieben Tagen überschritten. Damit werden Einschränkungen nötig, um die Ausbreitung der Pandemie zu verlangsamen. In einer Telefonkonferenz hatte Landrat Jan Weckler mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern bereits am Montag (19.10.) das weitere Vorgehen im Wetteraukreis besprochen.

Mit dem Überschreiten der Inzidenz von 35 tritt eine Allgemeinverfügung in Kraft mit Empfehlungen zur Besuchsbegrenzung von Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen sowie von Sportveranstaltungen, der Beschränkung von privaten Feiern und der Maskenpflicht auch während des Unterrichts in den weiterführenden Schulen.

Hier ein Auszug aus der Allgemeinverfügung, der vollständige Text kann hier abgerufen werden.

Allgemeinverfügung des Wetteraukreises zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Wetteraukreis (Inzidenz > 35)

Gültig vom 22.10.2020 bis zum Ablauf des 01.11.2020

Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen

1. Es wird empfohlen, den Besuch von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen derart zu begrenzen, dass Personen innerhalb der ersten sechs Tage ihres Aufenthalts maximal bis zu zwei Besuche und ab dem siebten Tag des Aufenthalts maximal drei Besuche pro Woche für jeweils eine Stunde und maximal zwei Personen empfangen dürfen.

Alten- und Pflegeeinrichtungen

2. Es wird empfohlen, den Besuch von Alten- und Pflegeeinrichtungen derart zu begrenzen, dass maximal drei Besuche pro Woche für jeweils eine Stunde und maximal zwei Personen zulässig sind.

Schulen

3. In Schulen ist ab der 5. Jahrgangsstufe auch im Präsenzunterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen soweit die allgemeinen Abstandsregelungen (1,50 Meter) nicht eingehalten werden können.

4. Es wird empfohlen, dass der praktische Schulsportunterricht nur kontaktlos und wenn möglich im Freien stattfindet.

Zusammenkünfte und Veranstaltungen

5. Feiern in angemieteten oder öffentlichen Räumen sind nur noch mit einer Teilnehmerzahl von maximal 25 Personen erlaubt.

6. Für Feiern in privaten Räumen, insbesondere in Wohnungen, wird eine Höchstteilnehmerzahl von 15 Personen dringend empfohlen.

7. Zusammenkünfte und Veranstaltungen sowie Kulturangebote, wie Theater, Opern, Konzerte, Kinos und ähnliches sind nur noch mit einer Teilnehmerzahl von maximal 150 möglich.

Sport

8. Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports darf nur ohne Zuschauer stattfinden.

9. Es wird empfohlen, dass im Trainings- und Wettkampfbetrieb des Amateursports ebenfalls keine Zuschauer zugelassen werden. Ausgenommen von dieser Empfehlung sind jeweils eine erziehungsberechtigte Person pro minderjährigem Teilnehmenden sowie Trainerinnen/Trainer und Betreuerinnen/Betreuer.

Maskenpflicht

10. Eine Maskenpflicht wird auch auf für die Bereiche von Vergnügungsstätten (bspw. Freizeitparks, Jahrmärkte) und überall außerhalb des eigenen Sitzplatzes bei öffentlichen Veranstaltungen, in der Gastronomie, in Kirchen und vergleichbaren Räumen angeordnet.

11. Patientinnen und Patienten müssen bei einem Transport durch Fahrdienste o. ä. eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

12. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.

„Wir orientieren uns mit der Allgemeinverfügung an den Vorgaben des Prävention- und Eskalationskonzeptes des Landes, an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts für Schulen sowie an der gemeinsamen Vereinbarung der Städte und Landkreise im Rhein-Main-Gebiet mit einer Inzidenz von über 35. Dabei gilt es, nicht noch mehr zur Verunsicherung beizutragen. Daher sind abgestimmte und einheitliche Regelungen landkreisübergreifend derzeit unverzichtbar. Nur dann sind sie für die Menschen noch nachvollziehbar“, erläutert Landrat Jan Weckler.

19 Neuinfektionen im Wetteraukreis

Die Zahl der seit Beginn der Pandemie nachgewiesenen Fälle von Corona-Infektionen im Wetteraukreis liegt am heutigen Dienstag (20. Oktober) bei 857, das sind 19 mehr als am Montag. Die Neuinfektionen wurden aus Bad Nauheim (1), Bad Vilbel (5), Butzbach (1), Friedberg (2), Karben (6), Niddatal (1), Ortenberg (1), Rockenberg (1) und Wöllstadt (1) gemeldet.

Die Zahl der aus der Quarantäne entlassenen Menschen liegt bei 619, das sind 14 mehr als am Montag. Die Genesenen kommen aus Altenstadt (1), Bad Nauheim (2), Bad Vilbel (1), Büdingen (3), Gedern (2), Karben (2), Nidda (1), Niddatal (1) und Wöllstadt (1).

In stationärer Behandlung aufgrund der Corona-Infektion befinden sich am heutigen Dienstag 16 Menschen (16). Zwei Personen (zwei) werden intensivmedizinisch behandelt. Bislang sind mit der Corona-Infektion 15 Menschen im Wetteraukreis gestorben (14).

Zieht man von der Gesamtzahl der Infizierten die Zahl der aus der Quarantäne entlassenen Menschen und die an oder mit Covid 19 Verstorbenen ab, gibt es aktuell im Wetteraukreis 223 mit Corona infizierte Menschen. Sie befinden sich alle in häuslicher oder klinischer Quarantäne, zu allen hält das Gesundheitsamt engen Kontakt.

Landrat Jan Weckler mahnt zur Vorsicht: „Wir beobachten, dass die Zahl der Erkrankungen unter älteren Menschen wieder zunimmt. Da diese häufiger einen schweren Verlauf durch COVID-19 aufweisen, steigt ebenso die Anzahl an schweren Fällen und auch von Todesfällen. Im Laufe des gestrigen Tages ist ein weiterer Mensch im Wetteraukreis an den Folgen der Corona-Infektion verstorben. Er war noch keine 70 Jahre alt und hatte keine Vorerkrankungen. Solche tragischen Fälle müssen wir verhindern, indem wir gemeinsam versuchen, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Es bleibt weiterhin notwendig, dass wir uns alle für den Infektionsschutz engagieren, die Abstands- und Hygieneregeln konsequent einhalten, Innenräume lüften und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Kontakte sollten reduziert werden und Feiern auf den engsten Familien- und Freundeskreis beschränkt bleiben oder vielleicht einfach verschoben werden.“

Bei der Veröffentlichung der aktuellen Zahlen orientieren wir uns an der Praxis des Robert Koch-Institutes. Die Zahl der Infektionen wird aufsummiert, es sind also auch Menschen aufgeführt, deren Infektion lange zurückliegt und die längst wieder genesen sind.

Inzidenz bei 36,6

Das Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt HLPUG meldet für den Wetteraukreis eine amtliche Inzidenz von 36,6. Das tägliche Bulletin zu Corona wird auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration veröffentlicht.

Die Werte des HLPUG basieren auf den Daten des Vortages. Die Daten des Wetteraukreises basieren auf den Meldungen aus den Laboren des gleichen Tages. Insoweit weichen die Werte des HLPUG und des Wetteraukreises voneinander ab. Die unterschiedlichen Angaben können zu Verunsicherung führen. Da auch das RKI die Zahlen des Landes wiedergibt, haben wir uns entschlossen, bei der Veröffentlichung zur Inzidenz ebenfalls auf die Zahlen des HLPUG zurückzugreifen.

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