Sprungziele
Inhalt
02.05.2020

Öffnung des Recyclinghofes

Aufhebung der Zugangsbeschränkung nach Verkehrszeichen

Nach erfolgreicher Wiederöffnung des Büdinger Recyclinghofes am 20.04.2020, freuen wir uns ihnen mitteilen zu dürfen, dass ab dem 05.05.2020 die Zugangsbeschränkung nach Verkehrszeichen aufgehoben wird.

Wir bitten aber weiterhin darum den Recyclinghof nur in dringenden Fällen aufzusuchen und vorranging die Abfuhr über die Abfallgefäße zu nutzen.

Bitte beachten Sie, dass es auch weiterhin zu erhöhten Wartezeiten kommen kann.

Die übrigen getroffenen Regelungen bleiben weiterhin in Kraft:

  • So erhalten maximal 6 Fahrzeuge gleichzeitig Einlass auf den Recyclinghof,
  • pro Fahrzeug sind maximal zwei Personen zulässig;
  • es erfolgt keine Hilfestellung durch das Personal;
  • das Fahrzeug darf nur auf Anweisung verlassen werden;
  • Abstand zu anderen Kunden und Personal von mindestens zwei Meter muss jederzeit gewährleistet sein;
  • um einen kurzen Aufenthalt zu ermöglichen möglichst nur eine Abfallart pro Anlieferung;
  • Abfälle sind zügig abzuladen;
  • das Tragen von Mundschutz ist erforderlich;
  • den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.

Wir danken allen Kundinnen und Kunden, die durch ihr vorbildliches Verhalten eine weitere Öffnung der Regelungen ermöglicht haben und weiterhin ermöglichen.