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19.03.2020

Kommunen des östlichen Wetteraukreis verständigen sich zu den Kitagebühren aufgrund der Schließung wegen der Corona-Pandemie

Kommunen des östlichen Wetteraukreis verständigen sich zu den Kitagebühren aufgrund der Schließung wegen der Corona-Pandemie

Die Schließung der Kindertagesstätten wurde durch die Hessische Landesregierung zum 16.03. zunächst bis zum 20.04.2020 aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen. Über das Thema der Gebühren wurde nichts entschieden, da jede Kommune dies in ihrer Satzung eigenständig regelt.

Da vermehrt bei den Bürgermeistern die Anfragen eingegangen sind, dass die Gebühren erlassen werden sollen, haben die Bürgermeister des östlichen Wetteraukreises sich zunächst darauf verständigt, dass der Gebühreneinzug im April ausgesetzt wird oder da wo er bereits durchgeführt wurde evtl. mit einem anderen Monat verrechnet wird.

Die Bürgermeister weisen darauf hin, dass sobald die kommunalpolitischen Gremien wieder tagen, eine Regelung entweder gemäß den vorhandenen Satzungen oder mit einer Satzungsänderung zu treffen ist, d.h. jede eigene Kommune muss für sich einen Beschluss über den Umgang mit den Kindertagesstättengebühren treffen.

Derzeit stehen auch viele Teile in den Verwaltungen still und die Bürgermeister versuchen in ihrer Doppelfunktion als Ortspolizeibehörde zunächst die von oben getroffenen Verordnungen umzusetzen. Damit jedoch in dem Bezug der Kindergartengebühren eine einigermaßen einheitliche Regelung getroffen wird, hat man sich darauf verständigt. Im März wurde ca. die Hälfte des Monats die Betreuung angeboten, was jedoch im April nicht gewährleistet werden wird, so dass daher die Regelung für alle am sinnvollsten erscheint.