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23.03.2020

Coronavirus - Ortsgericht

Im Hinblick auf die aktuelle Lage zum neuartigen Coronavirus (Covid 19) und die damit notwendig gewordenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wird das Ortsgericht Büdingen I bis einschließlich 30.04.2020 keine Termine vergeben. Alle erforderlichen und unaufschiebbaren Amtshandlungen erfolgen weiterhin ohne persönlichen Kontakt.

Hierzu zählen insbesondere die für das zuständige Nachlassgericht notwendigen „Sterbefallsanzeigen“. Diese werden nach wie vor vom Ortsgericht Büdingen I postalisch an die Angehörigen versendet. Die Angehörigen/Auskunftgeber füllen die übersandte Sterbefallanzeige aus und geben diese per Mail, Fax oder in Briefform an das Ortsgericht Büdingen I zurück.

Für Fragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

Das Ortsgericht Büdingen bittet um Ihr Verständnis.

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