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23.03.2020

Coronavirus - Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen

Im Zuge der Pandemiebekämpfung haben viele Bürgerämter die Sprechzeiten reduziert und darum gebeten, Behörden-Angelegenheiten wenn möglich online zu erledigen oder zu verschieben. Sollte Ihr alter Personalausweis in den nächsten Wochen ablaufen, weist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat darauf hin, dass Sie der Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses nachkommen können.

Sollte Ihr Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen, reicht für folgende Länder auch ein gültiger Personalausweis als Reisedokument aus:

  • alle Länder der Europäischen Union
  • Andorra
  • Bosnien und Herzegowina
  • Liechtenstein
  • Monaco
  • Norwegen
  • San Marino
  • Schweiz
  • Türkei
  • Vatikan

Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Zu diesen Ländern zählen unter anderem

  • Belgien
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Italien
  • Lichtenstein
  • Luxemburg
  • Malta
  • die Niederlande
  • Österreich
  • Schweiz
  • Slowenien

Eine Reisegarantie ist mit diesem europäischen Abkommen jedoch nicht verbunden. Um etwaige Schwierigkeiten bei der Reise mit abgelaufenen Dokumenten zu vermeiden, wird daher empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Da derzeit eine Vielzahl von Staaten Einreisebeschränkungen erlassen haben, sollten Sie generell nur zwingend erforderliche Reisen antreten und sich vor Antritt der Reise über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren.

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