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05.09.2020

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Aufgrund der §§ 5 und 6 der Hessischen Gemeindeordnung vom 1. April 2005 GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen in ihrer Sitzung vom 28.08.2020 folgende dreizehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

Dreizehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Büdingen

Art. I

§ 6 erhält folgende Fassung:

§ 6 Einladungen zu Sitzungen

Die Einladungen zu den Sitzungen aller städtischen Gremien erfolgen durch elektronischen Versand. Die Einladungen gelten mit dem Ablauf des Versandtages als zugegangen.

§ 7 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Sind Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte und Erläuterungen bekannt zu machen, so können sie abweichend von Abs. 1 für die Dauer von mindestens 7 Arbeitstagen, wenn gesetzlich nicht eine andere Auslegungsdauer bestimmt ist, während der Dienststunden (Regelarbeitszeit) der Stadtverwaltung, Eberhard-Bauner-Allee 16, 63654 Büdingen, zu jedermanns Einsicht ausgelegt werden.

Spätestens am Tag vor Beginn der Auslegungsfrist sind Gegenstand, Ort (Gebäude und Räume), Tageszeit und Dauer der Auslegung in der Form des Abs. 1 öffentlich bekanntzumachen; das gleiche gilt, wenn durch die Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und diese Rechtsvorschrift keine besonderen Bestimmungen enthält. Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Tages vollendet, an dem die Auslegungsfrist endet.

Bei Bekanntmachungen nach § 3 Abs. 2 und 3 BauGB erfolgt eine Veröffentlichung zusätzlich zu Abs. 1 im Internet auf der Homepage der Stadt unter der Adresse: http://offenlage.stadt-buedingen.de.

Rechtskräftige Bebauungspläne werden auf der Homepage der Stadt unter der Adresse: http://b-plan.stadt-buedingen.deveröffentlicht.

Die vorstehend genannten Bekanntmachungen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes: http://bauleitplanung.hessen.de/ aufrufbar.

Art. II

Die übrigen Vorschriften bleiben unverändert.

Art. III

Die Änderung tritt am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem/den hierzu ergangenen Beschluss/Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Der Magistrat der Stadt Büdingen

Büdingen, den 1. September 2020

(Erich Spamer)
Bürgermeister