Sprungziele
Inhalt
02.09.2019

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Nachrücken von Bewerbern in die am 6. März 2016 gewählte Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen

Frau Heidi Schlösser (SPD) hat mir gegenüber schriftlich mit Wirkung zum 22. August 2019 auf ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet.

Der nächsten noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der SPD, Herr Jan Richter, hat auf die Annahme des Mandats verzichtet.

Der nächste Bewerber der Liste, Herr Horst Kaltenschnee, ist nach § 34 Abs. 2 Ziff. 1 KWG nicht zu berücksichtigen.

Als nächste noch nicht berufene Bewerberin rückt Frau Carola Siemon, Im Bruch 11, 63654 Büdingen-Aulendiebach, in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen nach.

Gegen vorstehende Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 des Kommunalwahlgesetzes gegeben, wonach jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch beim Gemeindewahlleiter einlegen kann.

Wer nicht die Verletzung eines eigenen Wahlrechtes rügt, muss 100 Unterstützungsunterschriften für seinen Einspruch beifügen, damit dieser zulässig ist.

Büdingen, 28.08.2019

Sven Teschke
Gemeindewahlleiter